PLÖTZLICH ERWERBSUNFÄHIG – WAS ICH ALS BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG BEACHTEN MUSS

Zu den Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung gehört es, sich auch um die Kolleg*innen zu kümmern, die plötzlich erwerbsunfähig werden. Dazu ist es notwendig, als SBV und BR Grundkenntnisse über Strukturen und Verfahren bei der Feststellung einer Erwerbsminderung zu haben. Sie sollten die richtigen Ansprechpartner*innen bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern kennen und bei der Antragstellung weiterhelfen können.
Mit vielen Fragen rund um das Thema „Plötzlich erwerbsunfähig“ wollen wir uns in diesem Seminar beschäftigen.

Ziel

Die Kolleg*innen sollen sich in diesem Themenfeld sicher fühlen, wenn sie sich betrieblich damit beschäftigen müssen.

Themen

  • Die Situation „plötzlich erwerbsunfähig“ zu sein
  • Feststellung der Erwerbsminderung
  • Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung
  • Erwerbsminderungsrente beantragen
  • Höhe der Erwerbsminderungsrente
  • Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung?
  • Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei Berufsunfähigkeit?
  • Wie schnell wird eine Rente wegen Erwersminderung bewilligt?
  • Als SBV und BR in der betrieblichen Praxis weiterhelfen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-240625-047
Termin
23.09.2024 bis 25.09.2024
Seminarort
Gütersloh - Flussbett Hotel
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
820,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 515,-- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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