Du bist auf der Suche nach einem Seminar für deine JAV oder deine aktive Jugend?
Dann bist du hier genau richtig. In Kooperation mit deiner IG Metall-Geschäftsstelle hast du diese Seminartypen zur Auswahl. Bitte such dir ein Seminar deiner Geschäftsstelle aus und melde dich dort an. Die Kürzel der Geschäftsstellen/Bildungsregionen stehen in den verlinkten Seminarübersichten jeweils neben den Seminarorten.
Alle Jugend-/JAV-Seminare im Überblick:
Das JAV I
Das JAV I-Seminar "Einstieg in die Jugend-und Auszubildendenvertretung" richtet sich an alle neugewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Falls du noch kein JAV I-Seminar besucht hast, ist das die perfekte Grundlage für deine Arbeit in der JAV. Hier lernst du alle Grundlagen, die es für die JAV-Arbeit braucht.
Bitte such dir ein Seminar deiner Geschäftsstelle aus und melde dich dort an.
Das JAV II
Falls du schon ein JAV I besucht hast, ist das JAV II für dich die perfekte Vertiefung. Hier geht es um das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Gestaltungsmöglichkeiten für eine hochwertige Ausbildung.
Das JAV II-Seminar heißt offiziell "JAV Aktiv – Ausbildungsqualität sichern und verbessern (JAV II) - Das Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz". Bitte such dir ein Seminar deiner Geschäftsstelle aus und melde dich dort an.
Das Jugend I
Das Jugend I-Seminar "Situation und Interessen junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb (Jugend I)" ist das allgemeine Einstiegsseminar für Jugendliche und junge Erwachsene. Eine Woche geht es um dein Arbeits- bzw. Ausbildungsleben. Das Seminar kannst du in der Ausbildung über Bildungsurlaub besuchen. In den ersten zwei Dritteln deiner Ausbildung stehen dir fünf Tage zu.
Bitte such dir ein Seminar deiner Geschäftsstelle aus und melde dich dort an.
Fragen zur Freistellung für die Seminare?
- Als Mitglied der JAV hast du Anspruch auf Freistellung von der Arbeit / der Ausbildung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Wie das geht erfährst du in unserem Freistellungsratgeber JAV.
- Du bist kein Mitglied der JAV und möchtest ein Jugend I-Seminar besuchen? Dann hast du das Recht auf bezahlte Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz (AWbG NRW). Alles weitere erfährst du in unserem Freistellungsratgeber AWbG.
- Du bist Mitglied der JAV und möchtest als JAVi am Jugend I teilnehmen? Dann hast du die Wahl, ob du nach dem Bildungsurlaubsgesetz oder nach § 37 Abs. 7 BetrVG teilnimmst - sofern du die Ansprüche nicht schon verbraucht hast. Wie es mit der Freistellung als JAV-Mitglied nach § 37 Abs. 7 läuft erfährst du in unserem Freistellungsratgeber BetrVG.