Infos und Seminar JAV

Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVis)

Als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in setzt du dich für die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und der Auszubildenden unter 25 Jahren in deinem Betrieb ein. Dazu brauchst du einiges an rechtlichen Kenntnissen, schließlich sollst du Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen überwachen. In unseren Seminaren bieten wir in lockerer Atmosphäre eine ganze Bandbreite von Skills für die JAV-Tätigkeit.

Unsere JAV-Seminare in Kooperation

Wir führen unsere Seminare für JAVis in Kooperation mit einzelnen Gewerkschaften durch. Das macht Sinn, denn die Bedingungen der JAV-Arbeit sind in einem Krankenhaus andere als in einem Stahlbetrieb und unterliegen auch anderen gesetzlichen Regelungen. Trotzdem sind unsere Seminare offen für alle: Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.  Weiter unten erfährst du mehr über die Unterschiede der rechtlichen Grundlagen von JAV-Arbeit im gewerblichen Bereich und im Öffentlichen Dienst des Landes NRW und des Bundes.

 
In Kooperation mit der IG Metall
 
In Kooperation mit der IG BAU
 
In Kooperation mit verdi

Die Wahlen der JAV in der Privatwirtschaft (nach BetrVG)

Vom 1.10. - 30.11.2024 werden die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt. Die Wahlen gut organisieren und rechtssicher durchführen - das schüttelt man nicht mal eben aus dem Ärmel. Mitglieder des JAV-Wahlvorstands haben daher ein Recht auf Freistellung von der Arbeit und Kostenübernahme zum Besuch einer notwendigen Schulungsveranstaltung. Weitere Infos rund um die Wahlen - wer, wann, was, wieviele, Kündigungsschutz und überhaupt - bekommt ihr auf unserer Spezialseite JAV-Wahlen.

 

Die Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen und die Seminarabfolge der einzelnen Kooperationen:

Die Bildungsarbeit der IG Metall ist regional strukturiert. Wir bieten die einzelnen Seminare daher in Kooperation mit unterschiedlichen Geschäftsstellen der IG Metall an. Bitte sucht euch einen Termin eurer regionalen Geschäftsstelle heraus. Dann kennen eure Referent*innen sich mit den Betrieben der Region aus und können euch über gewerkschaftliche Ansprechpartner*innen dort informieren.

Die Grundseminare JAV I und JAV II:

Im Jahr der JAV-Wahl: Wahlvorstandsschulungen:

  • Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - Schulung für Wahlvorstandsmitglieder

Da turnusmäßig erst 2022 wieder gewählt wird haben wir aktuell keine Wahlvorstandsschulungen im Angebot. Solltet ihr außerhalb der regelmäßigen Wahlphasen eine Schulung benötigen, dann wendet euch bitte an:

Caroline Loop
Bildungsreferentin
0211 17523-280
» E-Mail

Näheres zu den regelmäßigen Wahlterminen findet ihr auf´unserer Spezialseite JAV-Wahlen.

Und mehr:

Daneben haben wir natürlich zu wechselnden Themen gelegentlich Konferenzen, Tagungen und Spezialseminare für JAVis. Hier der link zur Gesamtheit der JAV-Seminare.

In Kooperation mit ver.di bieten wir euch je nach Bedarf Seminare für

  • JAV-Mitglieder im privatwirtschaftlichen Bereich (nach Betriebsverfassungsgesetz)
  • JAV-Mitglieder im Bereich Öffentlicher Dienst nach dem Landespersonalvertretungsgesetz als Interessenvertretung der Beschäftigten der "Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts".
  • JAV-Mitglieder im Bereich Öffentlicher Dienst nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, also für "Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Bundes"

Neben den Grundlagenschulungen habt ihr - genauso wie die Mitglieder im Betriebs- bzw. Personalrat oder der Mitarbeitervertretung - das Recht, weitere Seminare zu besuchen, solange diese für Eure Tätigkeit erforderliches Wissen vermitteln.

Ihr seht aktuell keine Angebote für JAV-Mitglieder auf unserer Homepage in Kooperation mit ver.di? Wendet euch vertrauensvoll an:

Ruth Schwabe
Bildungsreferentin

Die IG BAU führt standardmäßig zwei Grundlagenseminare für JAVis durch, "JAV I" und "JAV II". Ein JAV I wird es erst im kommenden Jahr wieder geben:

  • Mitwirkung in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV 1 „kompakt“)
  • JAV II "Kompakt": Informieren - Organisieren - (Ver-)handeln

Im Jahr der JAV-Wahlen führen wir in Kooperation mit der IG BAU Wahlvorstandsschulungen durch:

  • JAV-Wahlen Wahlvorstandsschulung

HIer findet ihr alle aktuellen Angebote speziell für JAVis in Kooperation mit der IG BAU.

Freistellungsfragen: Dein Recht auf eine Schulung als Mitglied der JAV

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, aber für die JAV-Tätigkeit gelten unterschiedliche Gesetze, je nachdem, ob es um die Jugendvertretung in einem gewerblichen Betrieb geht, in dem das Betriebsverfassungsgesetz gilt oder um die Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden im Öffentlichen Dienst - wo dann wieder unterschieden wird zwischen Einrichtungen des Bundes und des Landes NRW. Und die Kirchen haben ihr eigenes Recht, das in der Katholischen Kirche ein anderes ist als in der Evangelischen.

Damit ist auch das Recht auf Freistellung von der Arbeit für den Besuch von Seminaren, die für die Erfüllung der Aufgaben als JAVi notwendig sind, unterschiedlich geregelt.

Klingt kompliziert, ist in jedem Einzelfall aber klar geregelt. Unser Freistellungsratgeber hilft weiter:

Mitgliederzahl der JAV

Wie viele Mitglieder eine JAV in der Privatwirtschaft, also im Bereich des BetrVG, hat, richtet sich nach der Zahl der zur Wahl der JAV Berechtigten im Betrieb. Nach § 62 Abs. 1 BetrVG sind das:

Mitglieder der JAV nach § 62 Abs. 1 BetrVG
Wahlberechtigte Jugendliche/AuszubildendeZahl der JAV-Mitglieder
5 bis 201
21 bis 503
51 bis1505
151 bis 3007
301 bis 5009
501 bis 70011
701 bis 100013
mehr als 100015

 

Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW regelt im § 56 LPVG NRW wie viele Mitglieder eine JAV in den "Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat".  Entscheidend ist dabei die jeweilige Zahl der zur Wahl der JAV Berechtigten:

Mitglieder der JAV nach § 56 LPVG NRW

Wahlberechtigte Jugendliche/Auszubildende Zahl der JAV-Mitglieder
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
mehr als 1000 15

 

Wie viele Mitglieder eine JAV in den Dienststellen des Bundes hat richtet sich nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz. § 101 BPersVG NRW legt das in Abhängigkeit von der jeweiligen Zahl der zur Wahl der JAV Berechtigten fest. Wahlberechtigt sind Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden

Mitglieder der JAV nach § 101 BPersVG

Wahlberechtigte Jugendliche/Auszubildende Zahl der JAV-Mitglieder
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
mehr als 1000 15

 

Die folgenden beiden Absätze des § 101 erläutern, dass die JAV-MItglieder die Beschäftigtenarten und das Geschlechterverhältnis in der Dienststelle repräsentieren sollen:

§ 101 BPersVG
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten der Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, zusammensetzen.
(3) Frauen und Männer sollen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend ihrem Zahlenverhältnis unter den Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, vertreten sein.

Mehr zu den JAV-Wahlen

Antworten auf eure Fragen rund um die JAV-Wahlen:

  • Wann wird gewählt?
  • Und wenn es in meinem Betrieb gibt es noch keine JAV gibt?
  • Wer darf wählen und wer darf kandidieren?
  • Wie viele Mitglieder hat die JAV?
  • Gilt für meinen Betrieb das normale Wahlverfahren oder das vereinfachte?
  • Der Wahlvorstand organisiert die JAV-Wahl - aber wer bestellt den Wahlvorstand?
  • Schulungsanspruch der Wahlvorstandsmitglieder für die JAV-Wahl
  • Besonderer Kündigungsschutz für JAV-Wahlvorstandsmitglieder

erhaltet ihr auf unserer Spezialseite JAV-Wahlen.

ANSPRECHPARTNER

Caroline Loop
Bildungsreferentin
Ruth Schwabe
Bildungsreferentin
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