Unsere Seminare zum LPVG NRW
Diese Seminare richten sich an dich als Mitglied eines Personalrats oder einer JAV im Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW), also der Interessenvertretung der Beschäftigten der "Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts".
Wir sorgen für deinen Durchblick als kompetente Interessenvertretung der Beschäftigten: In diesen Seminaren wirst du umfassend über deine Rechte und Pflichten informiert und für eine aktive und gestaltende Personalratsarbeit fit gemacht.
Alle Seminarangebote rund um das LPVG in Kooperation mit ver.di und GEW
Unsere Seminare für Personalrät*innen im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW führen wir in Kooperation mit den Gewerkschaften ver.di und GEW (für Lehrkräfte) durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Direkt zu den Grundlagenschulungen für Personalräte
- LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1)
- LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
- LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) (Online-Seminar)
- LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2) (Online-Seminar)
Der Einstieg in die Personalratsarbeit
Personalratswahlen der Beschäftigten des Landes NRW
Unsere Juristin Christine Rosenthal erklärt euch eure Rechte als Mitglied des Wahlvorstandes.
Unsere Angebote im Bereich LPVG für dich als Personalrät*in, Wahlvorstandsmitglied oder Mitglied der JAV
2026 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen für die Beschäftigten des Landes NRW statt. nächsten Wahlen. Im Herbst 2025 starten unsere Wahlvorstandsschulungen dazu:
Kleiner Rückblick auf die Wahlen unter Pandemiebedingungen:
Die Coronapandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf die turnusmäßig geplanten Personalratswahlen 2020. Der Landtag von NRW hat daher am hat am 14.04.2020 das "Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie" verabschiedet. Darin wurde u.a. eine Verlängerung der Wahlperiode der Personalräte nach LPVG NRW bis längstens zum 30.06.2021 ermöglicht.
In diesem Gesetzespaket enthalten sind u.a. auch, festgelegt in - inzwischen - Artikel 14, Änderungen bezogen auf das LPVG NRW. Damit hat der Landtag NRW Konsequenzen aus der Tatsache gezogen, dass die Coronaepidemie eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen in vielen Fällen unmöglich gemacht hat.
(1) Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beginnt und endet mit der jeweiligen Wahlperiode. Sie beträgt vier Jahre
In § 23 Absatz 1 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
„Für die Personalvertretungen, die für die bis zum 30.06.2020 laufende Wahlperiode gewählt wurden, wird die Amtszeit über den 30.06.2020 hinaus verlängert bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, längstens bis zum 30.06.2021. § 23 Absatz 2 Satz 1 findet für diese Personalräte Anwendung.“
(2) Wird ein Personalrat während einer Wahlperiode gewählt, so beginnt seine Amtszeit mit dem Tage der Wahl. Sie endet mit Ablauf der laufenden Wahlperiode, wenn bis dahin mehr als ein Jahr verstrichen ist, sonst mit Ablauf der folgenden Wahlperiode. Entsprechendes gilt für die Gruppe, wenn die Mitglieder einer Gruppe während einer Wahlperiode neu gewählt werden.
(3) Nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Personalrats führt dieser die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist.In § 33 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(1) Die Beschlüsse des Personalrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Personalrat ist nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Längstens bis zum Ende der in § 23 Absatz 1 Satz 3 verlängerten Amtszeit gilt abweichend, dass Beschlüsse auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung erfolgt sind.“
Hier der link auf das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Du hast schon vorab Fragen rund um die Wahlen? Wer den Wahlvorstand bestellt, wie es mit dem Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder aussieht? Viele dieser Fragen beantworten wir hier.
Auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nach LPVG standen 2021 im Zeichen der Coronapandemie. Wir haben unsere Schulungen für Wahlvorstände daher erstmals als Online-Seminare durchgeführt.
Die nächsten JAV-Wahlen im Bereich des LPVG stehen 2025 wieder an. Solltet ihr außerhalb des Turnus eine Wahl durchführen sprich uns gern auf Gremienseminare an!
In unseren LPVG-Seminaren lernst du die Normen des LPVG NRW kennen. Deine Rechte nach § 72 LPVG und mehr. Uns geht es darum, deine Handlungskompetenzen zu erweitern, damit du die Interessen deiner Kolleg*innen rechtssicher durchsetzen kannst.
- Im Einsteigerseminar LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Einführung und Überblick, erfährst du alles über deine Rechte und Pflichten als gesetzliche Interessenvertretung. Darüber hinaus erhältst du einen Überblick, welche Aufgaben du nach dem LPVG wahrnimmst und in welchen Themenbereichen du durch Beteiligungsrechte die betrieblichen Abläufe mitgestalten bzw. Entscheidungsprozesse beeinflussen kannst. Immer steht die betriebliche Praxis zur Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten im Mittelpunkt. Deshalb üben wir an praktischen Fallbeispielen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
- Im Folgeseminar LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten –Beteiligungs- und Initiativrechte durchsetzen (PR 2) erfährst du aufbauend auf dem PR 1 mehr über die Beteiligungs- und Initiativrechte des Personalrates sowie über die verschiedenen Verfahren zur erfolgreichen Durchsetzung deiner Anliegen. Dabei erarbeiten wir praxisorientiert Handlungsmöglichkeiten, wie du betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und konstruktiv mitgestalten oder auch initiieren kannst.
In weiteren Seminaren
- erwirbst du Kenntnisse über die zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte, (denn nur wer das Verfahrensrecht beherrscht kann als Personalrat Erfolge erzielen),
- lernst du Beteiligungsrechte bei der Personalplanung kennen
und
- erwirbst du Sicherheit im Umgang mit Dienstvereinbarungen als Initiativ-Instrument der Personalvertretung.
In zwei aufeinander aufbauenden Seminaren
- Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW (Teil 1) und
- Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW (Teil 2) lernst du die seit der letzten Novellierung des LPVG NRW verbesserten Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen.
- Für die ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen 2026 machen wir dich in unseren Wahlvorstandsschulungen fit. Zentrale Themen sind die richtigen Anwendungen der Wahlvorschriften des LPVG NRW und der Wahlordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechungen. Die Teilnahme ist also auch für Wahlvorstandsmitglieder mit Vorerfahrungen sinnvoll.
- Auch für die korrekte Durchführung der JAV-Wahlen befähigen wir dich in unseren laufenden JAV-Wahlvorstandsschulungen nach LPVG NRW
Freistellung nach dem LPVG NRW
Personalräte können ihre gesetzlichen Aufgaben nur sachgerecht und effektiv erfüllen, wenn bei allen ihren Mitgliedern zumindest ein Mindestmaß an Wissen über Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung vorhanden ist. Personalräte müssen geschult sein, um ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten wahrnehmen zu können. Sie müssen gut informiert sein und ihre Handlungsmöglichkeiten kennen und praktisch umsetzen können. Der Gesetzgeber „verschreibt“ nicht nur ein Recht auf erforderliche Schulungen, sondern auch eine Pflicht.
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW beinhaltet den Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Entgelts, Übernahme aller Seminarkosten und der notwendigen Reisekosten.
Nähere Informationen rund um die Freistellung nach LPVG NRW für den Seminarbesuch findest du hier.
Hier sind Fragen rund um unser Angebot für Personalrät*innen im Geltungsbereich des LPVG NRW offen geblieben? Unser Kollege Sascha Steffens hilft dir gern weiter!