Das ASG-Bildungsforum und das DGB-Bildungswerk NRW laden alle Anbieter von Bildungsurlauben und Bildungszeit-Maßnahmen herzlich zur zweiten Bildungsurlaubskonferenz am 19. & 20. März 2026 in Düsseldorf ein! Nach dem Erfolg der ersten Konferenz im vergangenen Jahr treffen sich die Anbieter von Bildungsurlauben auch in diesem Jahr wieder zum intensiven Austausch über aktuelle Trends und wissenschaftliche Erkenntnisse, fachliche Inputs, Diskussionen und wertvollen Vernetzungsmöglichkeiten mit mehr als 60 erwarteten anderen Bildungsanbietern.
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Eine hohe Wahlbeteiligung bestätigt und stärkt die Bedeutung der Mitbestimmung im Unternehmen. Wie euch das als Mitglied im Wahlvorstand, im Betriebsrat oder der Mitarbeitendenvertretung gelingt, zeigen wir in unseren kostenfreien Online-Seminaren im Februar: Wir haben Erkenntnisse aus der Forschung zur Wahlbeteiligung bei den BR-Wahlen 2022 aufbereitet und daraus effektive und praktikable Impulse zum niedrigschwelligen Einsatz im Unternehmen entwickelt. Wir öffnen unseren Werkzeugkoffer für dich und zeigen dir Möglichkeiten, mit wenig Aufwand und sofort umsetzbaren Aktionen im Betrieb die Belegschaft zu mobilisieren.
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Welche Möglichkeiten betriebliche Mitbestimmung für die Stärkung unserer Demokratie hat und vor welchen Herausforderungen Mitglieder von Betriebsräten und Personalräten dabei angesichts der Kandidatur von rechten Listen stehen, ist der rote Faden der Konferenz für Betriebs- und Personalräte des DGB Ostwestfalen-Lippe am 4. März in Herford. Über die Grenzen von Branchen hinweg haben Betriebs- und Personalräte auf dieser Tagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion von Beispielen gelungener Praxiserfahrungen.
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"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" - eine klare Forderung, die Betriebs- und Personalräte seit Jahrzehnten immer wieder durchsetzen müssen. Und das, obwohl das Entgeltgleichheitsgebot seit fast 70 Jahren in europäischen Verträgen steht und Deutschland vor 20 Jahren auf Druck der EU das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet hat. Jetzt geht es einen Schritt weiter: Ab Mitte 2026 müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht umsetzen. Damit kommen neue Pflichten auf Arbeitgeber zu – und mehr Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, um echte Entgeltgerechtigkeit durchzusetzen.
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