Bildungsurlaub Symbolbild

Arbeitnehmer*innen in Nordrhein-Westfalen haben das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - bei fortlaufendem Gehalt und ohne Abzug vom Urlaubsanspruch. Eine großartige Möglichkeit zur Weiterbildung, für die sich Gewerkschaften viele Jahre stark gemacht haben. Seit Inkrafttreten des "Bildungsurlaubsgesetzes" 1985 sind wir mit einer großen Palette an Seminarangeboten dabei!

Dein Bildungsurlaub ist nur einen Klick entfernt!

Unsere Gedenkstättenseminare

 

 

Die Reihe "Stätten des Naziterrors": Unsere Gedenkstättenfahrten beschränken sich nicht auf Anschauung. Kenntnisreiche und erfahrene Seminarleiter*innen führen dich durch die Orte des Geschehens und die Fakten. Und Fakten sind nicht nur Zahlen. Dazu gehören Geschichten von Tätern, Mitläufern, Widerstandleistenden, Opfern und Überlebenden. Es gibt in unseren Seminaren immer auch Raum dafür, das Gesehene und Gehörte gemeinsam zu besprechen.

Direkt zu den Gedenkstättenseminaren

 

 

 

Bildungsurlaub kurz gefasst

  • Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr, womit Arbeitstage gemeint sind.
  • Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhöht beziehungsweise verringert sich die Anzahl der Bildungsurlaubstage entsprechend.
  • Während des Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer*innen unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit durch den Arbeitgeber freigestellt.
  • Die Kosten der Weiterbildung trägt die/der Arbeitnehmer*in.
  • Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in NRW hat das Recht auf Bildungsurlaub. Ausnahme: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. 
  • Der Arbeitgeber muss das Entgelt weiterzahlen, die Seminarkosten trägt die/der Beschäftigte selbst.
  • Auch Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und vergleichbaren Ausbildungen, z.B. in Fachschulen, haben Anspruch auf politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung.

Das Seminar muss:

  • ... bei einem anerkannten Träger nach dem AWbG stattfinden,
  • ... jedermann und -frau zugänglich sein,
  • ... in der Regel 5 Tage, mindestens jedoch 3 Tage umfassen,
  • ... mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt sein,
  • ... im Umkreis von 500 km um NRW stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedenkstätten oder Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus).

ANSPRECHPARTNER*INNEN

Thomas Praßer
Bildungsreferent
Laura von Grumbkow
Bildungsreferentin
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: