Bildungsurlaub Symbolbild

Arbeitnehmer*innen in Nordrhein-Westfalen haben das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - bei fortlaufendem Gehalt und ohne Abzug vom Urlaubsanspruch. Eine großartige Möglichkeit zur Weiterbildung, für die sich Gewerkschaften viele Jahre stark gemacht haben. Seit Inkrafttreten des "Bildungsurlaubsgesetzes" 1985 sind wir mit einer großen Palette an Seminarangeboten dabei!

Dein Bildungsurlaub 2025 ist nur einen Klick entfernt!

Das Programm 2025 als Download

 

Seminare für alle 2025: 

Bildungsurlaub: dein Recht - deine Chance!
 

Bildungsurlaub NRW kurz gefasst

  • Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr, womit Arbeitstage gemeint sind.
  • Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhöht beziehungsweise verringert sich die Anzahl der Bildungsurlaubstage entsprechend.
  • Während des Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer*innen unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit durch den Arbeitgeber freigestellt.
  • Die Kosten der Weiterbildung trägt die/der Arbeitnehmer*in.
  • Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in NRW hat das Recht auf Bildungsurlaub. Ausnahme: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. 
  • Der Arbeitgeber muss das Entgelt weiterzahlen, die Seminarkosten trägt die/der Beschäftigte selbst.
  • Auch Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und vergleichbaren Ausbildungen, z.B. in Fachschulen, haben Anspruch auf politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung.

Das Seminar muss:

  • ... bei einem anerkannten Träger nach dem AWbG stattfinden,
  • ... jedermann und -frau zugänglich sein,
  • ... in der Regel 5 Tage, mindestens jedoch 3 Tage umfassen,
  • ... mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt sein,
  • ... im Umkreis von 500 km um NRW stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedenkstätten oder Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus).

Bildungsurlaub in weiteren Bundesländern

Bildungsurlaub ist Ländersache. In 14 der 16 Bundesländer gibt es eigene "Bildungsurlaubs-Gesetze". In einigen Ländern heißt das auch "Bildungszeit" oder "Freistellung für Bildungszwecke" und nicht "Bildungsurlaub". Auch in Nordrhein-Westfalen heißt es offiziell "Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz" - da sich aber der Begriff "Bildungsurlaub" hier eingebürgert hat und es uns wichtig ist, verstanden zu werden, sprechen und schreiben wir "Bildungsurlaub" . Nur Bayern und Sachsen verweigern Arbeitnehmer*innen noch einen gesetzlich verbrieften Freistellungsanspruch für Bildungszwecke. 

Wo gibt es Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung/Bildungszeit:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Unsere Seminare sind offen für alle. Allerdings ist die Freistellung von der Arbeit für Menschen aus anderen Bundesländern nicht automatisch möglich. Menschen, die in Sachsen oder Bayern arbeiten haben keinen gesetzlichen Anspruch. Für die übrigen Bundesländer gilt: Wir können eine Anerkennung beantragen, wenn du rechtzeitig vorher bei uns anfragst. 

 

ANSPRECHPARTNER*INNEN

Thomas Praßer
Bildungsreferent
Laura von Grumbkow
Bildungsreferentin
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