![Bildungsurlaub: Fünf Tage für dich](/sites/default/files/inline-images/Header_BU_2.jpg)
Bildungsurlaub: Unsere Seminare im In- und Ausland nach dem AWbG NRW
Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - der Arbeitgeber zahlt Lohn/Gehalt in dieser Zeit weiter! Informationen zur Freistellung nach dem AWbG NRW finden Sie in unserem Freistellungsratgeber/Bildungsurlaub und auch in unserem Bildungsurlaubs-Lexikon. Einzelne Seminare sind außerdem nach den Sonderurlaubsverordnungen für Beamt*innen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt.
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