Seminar rente altersteilzeit

"Ausstieg aus dem Erwerbsleben" - Eine Seminarreihe für die Zukunft

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt stetigen Veränderungen und Erweiterungen. Gleichzeitig halten sich bei Arbeitnehmer*innen beständig Missverständnisse oder Fehleinschätzungen wie „sobald ich die reguläre Regelaltersgrenze erreiche fallen die Abschläge weg“ oder „Wenn ich mit 63 Jahren 45 Jahre Wartezeit erfüllt habe, kann ich die Rente beantragen“. Diese Irrtümer können z.B. beim Antrag auf Altersteilzeit zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Die Seminarreihe versetzt Betriebsrät*innen in die Lage, als erste Anlaufstelle im Betrieb Kolleg*innen bei Fragen zur Altersrente und Altersteilzeit sowie in Fragen der Leistungen der Sozialversicherungen zu informieren.

Alle Seminare zum "Thema Ausstieg aus dem Erwerbsleben" in Kooperation mit der IG Metall

 
Ausstieg aus dem Erwerbsleben

 Das aktuelle Programm "Ausstieg aus dem Erwerbsleben"

Ausstieg aus dem Erwerbsleben

Seminare 2025 für betriebliche Interessenvertretungen

Seminare im einzelnen

Wer nur eine ganz knappe Übersicht über die gesetzliche Rentenversicherung und die tariflichen Möglichkeiten zur Altersteilzeit in Form eines Tagesseminars haben möchte, der erhält diesen Einstieg im Seminar Das kleine Einmaleins der Rente.

Die Module der Seminarreihe qualifiziert zur fundierten Information der Kolleg*innen zum Thema Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Bitte beachtet, dass die Einhaltung der Reihenfolge der Module Sinn macht:

Damit du nach dem Besuch der Module oder gleichwertiger Seminare den Überblick über die laufenden Veränderungen behältst empfehlen wir den Besuch unserer zweitägigen Seminare Aktuelles Seminarrecht - Update bei Sozialversicherung und Rente.

Das Modul 3 berücksichtigt die Tarifverträge der Metall- und Elektro-, Eisen- und Stahl- sowie der Textilindustrie ("Altersteilzeit IG Metall NRW" /"TVFlexÜ").

Besonders wichtig wird die Thematik, wenn im Unternehmen eine Betriebsänderung mit Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich ansteht. In diesem Zusammenhang werden Kolleg*innen verlockende Angebote der Personalabteilung unterbreitet. Diese sind oftmals nicht die günstigste Variante für Weg aus dem Erwerbsleben. Als Folge droht der Verlust von barem Geld und damit einem Teil der zukünftigen Lebensgrundlage.

Unabhängig von unserer "Ausstiegsreihe" bieten wir in Kooperation mit der Gewerkschaft ver.di für Personal- und Betriebsräte zum Thema Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst das Seminar
•    Zusatzversorgung und Rente im Öffentlichen Dienst
an.

 

Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Deine Freistellung für die Modulreihe und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG, für Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 (4) SGB IX.  Dein Freistellungsanspruch sowie der Anspruch auf Kostenübernahme werden in unserem Freistellungsratgeber verständlich und rechtssicher geklärt:

ANSPRECHPARTNER*INNEN

Beate Wysocki
Teamassistentin
Detlef Tarn
Bildungsreferent
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