Arbeitsschutz

Seminare für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses, des Betriebsrats, des Personalrats sowie Sicherheitsbeauftragte

In Betrieben und Verwaltungen ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei mehr als 20 Beschäftigte nach § 11 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) seit 1974 eine Pflichteinrichtung. Er kann beraten und Empfehlungen bei Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung aussprechen. In unseren Seminaren klären wir nicht nur über deine Rechte und Pflichten als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses auf, sondern unterstützen dich bei der aktiven Gestaltung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in deinem Betrieb/deiner Einrichtung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses! Grundlagenseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auch erforderliche Seminare für alle Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats und anderer Interessenvertretungen.

Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Kooperationen:

 
In Kooperation mit der IG Metall
 
In Kooperation mit ver.di
 
In Kooperation mit der IG BAU
 
In Kooperation mit der TBS

Unsere Seminare für Sicherheitsbeauftragte und weitere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses wenden sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte (BPersVG), Personalräte (LPVG) und Schwerbehindertenvertretungen.

Für jede dieser Gruppen gibt es eigene Freistellungsregeln. Unser Freistellungsratgeber informiert dich kompetent und umfassend über das Freistellungsverfahren, das für dich gilt.

Du bist Sicherheitsbeauftragte*r, aber nicht gleichzeitig Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und gehörst keiner der anderen oben genannten Gruppen von Interessenvertreter*innen an? Dann gilt für dich wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen zumindest das AWbG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz" von Nordrhein-Westfalen), nach dem du pro Jahr Anspruch auf 5 Tage bezahlter Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung hast. Auch darüber informiert dich unser Freistellungsratgeber Bildungsurlaub. Siehe auch weiter unten "Seminarbeispiele für Arbeitsschützer*innen".

 

Der Arbeits- und Gesundheitsausschuss besteht aus

  • dem Arbeitgeber oder einem/einer von ihm Beauftragten,
  • zwei vom Betriebs- bzw. Personalrat bestimmten Mitgliedern des Betriebs-/Personalrats,
  • dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin,
  • den Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa),
  • dem/der Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
  • der immer dazu einzuladenden Schwerbehindertenvertretung mit dem Recht auf beratende Teilnahme,

und

  • u.U. auch aus weiteren Teilnehmenden, etwa dem/der Brandbeauftragten oder einem Vertreter/einer Vertreterin der Berufsgenossenschaft.
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