Seminare für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses, des Betriebsrats, des Personalrats sowie Sicherheitsbeauftragte
In Betrieben und Verwaltungen ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei mehr als 20 Beschäftigte nach § 11 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) seit 1974 eine Pflichteinrichtung. Er kann beraten und Empfehlungen bei Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung aussprechen. In unseren Seminaren klären wir nicht nur über deine Rechte und Pflichten als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses auf, sondern unterstützen dich bei der aktiven Gestaltung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in deinem Betrieb/deiner Einrichtung.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses! Grundlagenseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auch erforderliche Seminare für alle Mitglieder des Betriebsrats, Personalrats und anderer Interessenvertretungen.
Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Kooperationen:
Unsere Seminare für Sicherheitsbeauftragte und weitere Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses wenden sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte (BPersVG), Personalräte (LPVG) und Schwerbehindertenvertretungen.
Für jede dieser Gruppen gibt es eigene Freistellungsregeln. Unser Freistellungsratgeber informiert dich kompetent und umfassend über das Freistellungsverfahren, das für dich gilt.
Du bist Sicherheitsbeauftragte*r, aber nicht gleichzeitig Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und gehörst keiner der anderen oben genannten Gruppen von Interessenvertreter*innen an? Dann gilt für dich wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen zumindest das AWbG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz" von Nordrhein-Westfalen), nach dem du pro Jahr Anspruch auf 5 Tage bezahlter Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung hast. Auch darüber informiert dich unser Freistellungsratgeber Bildungsurlaub. Siehe auch weiter unten "Seminarbeispiele für Arbeitsschützer*innen".
Der Arbeits- und Gesundheitsausschuss besteht aus
- dem Arbeitgeber oder einem/einer von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebs- bzw. Personalrat bestimmten Mitgliedern des Betriebs-/Personalrats,
- dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin,
- den Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa),
- dem/der Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
- der immer dazu einzuladenden Schwerbehindertenvertretung mit dem Recht auf beratende Teilnahme,
und
- u.U. auch aus weiteren Teilnehmenden, etwa dem/der Brandbeauftragten oder einem Vertreter/einer Vertreterin der Berufsgenossenschaft.
... in Kooperation mit der TBS "von profis für profis"
- Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb: Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Darf mein Chef mich zum Arzt schicken?
... in Kooperation mit der IG Metall
- Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
- Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit - Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Seminar nach dem AWbG NRW, Kostenübernahme nur für Mitglieder der IGM)
... in Kooperation mit ver.di
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (AuG 1) Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (AuG 2) Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes