FREISTELLUNG FÜR POLITISCHE ODER BERUFLICHE BILDUNG: DAS AWbG NRW
Bildungsurlaub oder - wie es in NRW offiziell heißt - Freistellung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) - ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung. (Fast) alle Beschäftigten in NRW und den meisten übrigen Bundesländern haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub und zwar bei fortlaufender Bezahlung.
Rechtssichere, umfassende Informationen zu Ihrem Anspruch auf Bildungsurlaub erhalten Sie in unserem Freistellungsratgeber Bildungsurlaub.
Ihr Anspruch im Überblick:
- Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr, womit Arbeitstage gemeint sind.
- Wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhöht beziehungsweise verringert sich die Anzahl der Bildungsurlaubstage entsprechend.
- Während des Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer*innen unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit durch den Arbeitgeber freigestellt.
- Die Kosten der Weiterbildung trägt die/der Arbeitnehmer*in.
- Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in NRW hat das Recht auf Bildungsurlaub. Ausnahme: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.
- Der Arbeitgeber muss das Entgelt weiterzahlen, die Seminarkosten trägt die/der Beschäftigte selbst.
- Auch Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und vergleichbaren Ausbildungen, z.B. in Fachschulen, haben Anspruch auf politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung.
Das Seminar muss diese Voraussetzungen erfüllen:
- ... bei einem anerkannten Träger nach dem AWbG stattfinden,
- ... jedermann und -frau zugänglich sein,
- ... in der Regel 5 Tage, mindestens jedoch 3 Tage umfassen,
- ... mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt sein,
- ... im Umkreis von 500 km um NRW stattfinden (Ausnahme: Veranstaltungen an Gedenkstätten oder Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus).
Der Betriebs- oder Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Arbeitgeber.
Unsere Broschüre "Der Weg zum Bildungsurlaub"
Eine Kurzfassung der Broschüre findet sich als PDF-Datei in unserem Flyer "Der Weg zum Bildungsurlaub"
Praktisch in der Handhabung ist unser AWbG-Lexikon