WEITERBILDENDES STUDIUM: JETZT ANMELDEN UND DEN ONLINE-INFOTERMIN NUTZEN!

Im Februar starten wir mit einem neuen Studiengang für Personal- und Betriebsrät*innen "`New Work´– den Wandel der Arbeitswelt mitgestalten!". Das Weiterbildende Studium führen wir in Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum durch, die sich unter der Leitung von Prof. Dr. Manfred Wannöffel auf Qualifikationsanforderungen für Interessensvertreter*innen in Unternehmen und Verwaltungen spezialisiert hat.

JETZT DIE PROFIS ZUR GESTALTUNG DER ARBEITSWELT BUCHEN

Wer im Betriebs- oder Personalrat wirklich etwas bewegen will, braucht die richtigen Fähigkeiten und fundiertes Wissen: von profis für profis. Ob es um den fairen und mitbestimmten Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht, um moderne und effektive IT-Rahmenvereinbarungen oder die Regelung von Desksharing – bei diesen Themen setzen wir auf die Profis der Technologieberatungsstelle NRW.

MEGATHEMA KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art, wie wir lernen und arbeiten in einem rasanten Tempo. KI schreibt Texte, beurteilt unsere Bewerbungen und erstellt Lehrmaterialien. Wir holen uns Verstärkung für diese Themen und bieten u.a. in Kooperation mit den Expert*innen der Medienbox NRW Seminare für alle an, die sich vor Desinformation schützen wollen. In Kooperation mit den Profis der TBS NRW liefern wir Betriebs- und Personalrät*innen fundierte Informationen über ihre Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI in der Arbeitswelt.

DEINE CHANCE: FORTBILDUNG IN BETRIEBLICHER RESILIENZBERATUNG!

Resilienz ("Widerstandsfähigkeit") ist zurecht in aller Munde: Die Geschwindigkeit des technologischen Wandels bedeutet Stress für Betriebe, Interessenvertretungen und Beschäftigte. Immer mehr Arbeitgeber und Interessenvertretungen setzen daher auf betriebliche Resilienzberater*innen. Unsere Fortbildung in betrieblicher Resilienzberatung bietet dir die Chance auf ein spannendes und zukunftsträchtiges neues Tätigkeitsfeld in deinem Betrieb. Die Expert*innen des Instituts für Gesundheitsförderung machen dich fit für das frühzeitige Erkennen von Überlastungssituationen, die Begleitung von Veränderungsprozessen und die Beratung von Beschäftigten.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN PERSONALRATSMITGLIEDERN!

Geschafft! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW haben ihre Interessenvertretung gewählt. Für euch frisch Gewählte - egal ob erstmals oder wiedergewählt -  ist das eindeutig ein Grund stolz zu sein: Die Kolleg*innen haben euch damit das Vertrauen ausgesprochen, dass ihr ihre Interessen in den kommenden vier Jahren kompetent und nach bestem Wissen und Gewissen vertretet. Damit ihr diese Aufgabe wahrnehmen könnt, habt ihr umfassende Rechte.

GESCHICHTE BEGREIFEN AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN: JETZT!

Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.

GUT INFORMIERT UND HANDLUNGSSTARK: ERFORDERLICHES WISSEN FÜR MITARBEITERVERTRETUNGEN

Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.

SBV-TAGUNG 2024: AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG FÖRDERN

Vor fünf Jahren hat der IG Metall Bezirk NRW gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Metall NRW, den beiden Landschaftsverbänden in NRW und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit dazu aufgerufen, die Ausbildung und Beschäftigung der Menschen mit Behinderung zu verbessern. Am 19. Juni wollen wir mit euch als Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsratsmitgliedern herausfinden, was seither erreicht wurde und welche Beteiligungsmöglichkeiten ihr in der betrieblichen Praxis habt.

ENDLICH GEKLÄRT: SCHULUNG ONLINE ODER IN PRÄSENZ IST SACHE DES BETRIEBS-/PERSONALRATS!

Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.

DER 1. MAI IST UNSER TAG!

Am "Tag der Arbeit" finden überall Kundgebungen des DGB statt und es werden wieder hunderttausende Menschen teilnehmen. Doch viele von uns wissen gar nicht mehr, welche historische Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Als größter gewerkschaftlicher Bildungsträger in NRW wollen wir hier mit einem Überblick über die wichtigsten Fakten Klarheit schaffen. Es war der 1. Mai 1886, als in den USA fast 400.000 Arbeiter*innen aus 11.000 Betrieben in den Streik traten, um eine Verkürzung des Arbeitstages auf acht Stunden zu erkämpfen. In Chicago kam es an diesem Tag zum berüchtigten "Haymarket Riot", bei dem die Polizei in die Versammlungsmenge schoss und es mehrere Toten gab.

VOM PFLEGEZEITGESETZ BIS ZUM ELTERNGELD PLUS: ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmer*innen das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen bzw. die Organisation dieser Pflege vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Auch Gehaltsrisiken können unter bestimmten Bedingungen abgefedert werden. Allerdings liegen die Tücken hier im Detail. Z.B. gilt der Anspruch bei kurz­zei­ti­ger Ar­beits­ver­hin­de­rung laut Pflegegesetz nicht für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit weniger als 16 Beschäftigten.

GUTE ARBEIT? BESSER MIT EUROPA. BETRIEBS- UND PERSONALRÄTEKONFERENZ ZUR EUROPAWAHL 2024.

In den letzten Wochen zeigen hunderttausende Menschen auf den Straßen in NRW, dass sie für die Demokratie einstehen und sich aktiv gegen die menschenverachtenden Pläne von Rechtspopulisten und Rassisten stellen. Und dennoch ist klar: Einmalige symbolische Aktionen werden nicht ausreichen. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen deutlich, dass weitere Taten folgen müssen. Betriebs- und Personalräte haben hier besondere Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung. Auf unserer Konferenz gibt es dazu Impulse von Europäischen Betriebsrät*innen.

JETZT DIE PERSONALRATSWAHLEN KLAR MACHEN!

2024 geht es wieder los: In Hunderten von Dienststellen und Betrieben wird gewählt. Nicht nur die Beschäftigten des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW wählen ihre Personalräte, sondern auch die Beschäftigten der Verwaltungen, Betriebe und Gerichte des Bundes. Personalratswahl ist allerdings nicht gleich Personalratswahl. Je nach gesetzlicher Grundlage – Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) oder Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – gibt es für die Durchführung der Wahl formale Kriterien. Der Teufel steckt dabei im Detail.

WISSEN À LA CARTE - 2024 SCHLANKER

Unser Seminarprogramm mit und für ver.di NRW erscheint schlanker und aktueller denn je: In der Broschüre haben wir für Sie unsere Programminhalte zusammengestellt. Alle sonstigen Seminarinformationen wie Termine, Orte und Verfügbarkeit rufen Sie online per QR-Code oder per Link ab. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand, auch wenn sich unser Angebot unterjährig erweitert. Damit übernehmen wir auch Verantwortung für Nachhaltigkeit im Umgang mit Ressourcen.

GLÜCKWUNSCH AN DIE TBS NRW!

Mit dem jetzt online verfügbaren Profisprogramm 2024 setzen wir unsere erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW fort. Diese Kooperation hat sich nachweislich bei der Unterstützung Ihrer Arbeit als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, der Mitarbeitervertretung oder der JAV, als Schwerbehindertenvertretung oder Mitglied im EDV-/IT-Ausschuss bewährt. Hoch motiviert sind wir dabei auch durch das hervorragende Ergebnis, das der TBS NRW für u.a. unser gemeinsames Programm "von profis für profis" bescheinigt wurde.

BIN ICH ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS VERPFLICHTET GRUNDLAGENSEMINARE ZU BESUCHEN?

Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?

UMFRAGE ZUM BILDUNGSURLAUB - MACH MIT!

MIT DIR möchten wir unsere Bildungsangebote attraktiv und vielfältig gestalten. Das geht nur, wenn wir wissen, welche Themen dich bewegen und welche Inhalte dich interessieren. Nimm dir bitte einen Moment Zeit und beantworte unsere Fragen. So hilfst du uns, zukünftig unsere Veranstaltungen nach deinen Wünschen zu entwickeln. Unter allen Antworten werden Einkaufsgutscheine von All-Bio Naturkost ausgelost. MACH MIT!

BILDUNGSURLAUB 2023 NOCH NICHT GENOMMEN? WIR HÄTTEN DA NOCH EIN PAAR TIPPS.

Als Arbeitnehmer*in in Nordrhein-Westfalen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung - und zwar bei fortlaufender Entgeltzahlung. Eine wunderbare Möglichkeit mit einem Nachteil: Am Jahresende verfällt Ihr jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Übertragung ins nächste Jahr (genauer: Zusammenfassung) ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Und warum nicht in diesem Jahr eine der vielen, attraktiven Möglichkeiten nutzen? Ein Tipp: Unser Bildungsurlaub "Düsseldorf. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt?".

WAS SIE ALS MITGLIED DES BETRIEBSRATS ÜBER DATENSCHUTZ WISSEN SOLLTEN

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun auch noch das ergänzende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist zweifellos ein hohes Gut, die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen löst aber nicht bei allen Betriebsrät*innen Begeisterung aus. Hintergrund ist häufig das Gefühl, dass die Bestimmungen zum Datenschutz so komplex sind, dass man als Mitglied des Betriebsrats von Fallstricken umgeben ist und manchmal in der täglichen Arbeit auch ausgebremst wird. Und gab es da nicht sogar dieses Urteil, dass die Kündigung eines Betriebsrats wegen Verstoßes gegen den Arbeitnehmerdatenschutz rechtens war?

AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.
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