AUF DEM WEG ZU EINER KLIMANEUTRALEN STADT!

Sie interessieren sich für nachhaltige Entwicklung und möchten aktiv an der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft teilhaben? Dann ist unser Bildungsurlaubsseminar genau das richtige für Sie! Das DGB-Bildungswerk NRW lädt ein, sich mit uns auf eine spannende Reise zur klimaneutralen Verkehrsentwicklung in Düsseldorf zu begeben.

WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.

EINKOMMEN, ARBEITSZEIT, ALTERSVERSORGUNG: DIE GENDERLÜCKEN SCHLIESSEN SICH ... LANGSAM

Der sogenannte "Gender Pay Gap", die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Männern und Frauen, ist laut Statistischem Bundesamt in den letzten 20 Jahren gerade einmal von 22 % auf 18 % gesunken. Neben dieser "Lohnlücke" zu Ungunsten der Frauen gibt es noch weitere Lücken: Die "Rentenlücke" etwa oder die "Geschlechter-Datenlücke". Und gern wird die Verantwortung für ungleiche Einkommen und Renten den Benachteiligten selbst zugeschoben. Um so erfreulicher ist es, dass das Bundesarbeitsgericht nun endlich mit einer gängigen Rechtfertigung für die Unterschiede im Einkommen von Männern und Frauen aufgeräumt hat.

PAUSEN, ÜBERSTUNDEN, RUFBEREITSCHAFT: WAS BEDEUTET DAS BAG-URTEIL ZUR ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT?

Drei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt: Anders als erwartet ist diese Vorgabe nicht über den § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes in das deutsche Arbeitsrecht zu übertragen. Vielmehr verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. 2, die Arbeitgeber zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit: Zeiterfassung dient dem Arbeitsschutz!

PÄDAGOGISCH ARBEITEN FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE

Laut Rassismus-Monitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) vom Mai 2022 glaubt fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung an die Existenz menschlicher "Rassen" und ein Drittel der Bevölkerung findet, dass einige Völker oder ethnische Gruppen "von Natur aus fleißiger" seien als andere. Auffällig ist, dass Befragungen abhängig von der Befragungsmethode zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Offen rassistische Einstellungen werden bei anonymisierten Befragungen im Schnitt doppelt so häufig geäußert, wie bei telefonischen Befragungen. Vorurteile dieser Art machen natürlich auch vor den Schulen nicht halt.

SEMINARE AN DEN ORTEN DER NAZIVERBRECHEN

2023 setzen wir uns an vier verschiedenen Seminarorten in Osteuropa - Riga, Auschwitz/Krakau, Warschau und Niederschlesien - sowie an KZ-Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen mit den Verbrechen der Nazis auseinander. Immer seltener gibt es dabei noch die Möglichkeit, Gespräche mit den letzten Zeitzeugen zu führen, mit Überlebenden wie etwa Lidia Maksymowicz, die Auschwitz als Kleinkind überlebte. Umso wichtiger werden Gedenkstätten und materielle Spuren der Verbrechen und des jüdischen Lebens vor dem Holocaust. Die Seminare sind nach dem AWBG NRW ("Bildungsurlaubsgesetz") und weiteren Landesgesetzen anerkannte Veranstaltungen.

FIT FÜR DAS BÜRO DER INTERESSENVERTRETUNG!

Die Arbeit als Assistenz des Betriebs- oder Personalrates oder einer Mitarbeitervertretung ist anspruchsvoll: Fristen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Landes- oder Bundespersonalvertretungsgesetz sind zu überwachen, Formvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden. Neben diesen rechtlichen Anforderungen kommen Sie als Assistenz in einer Interessenvertretung mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern in Kontakt, die mit ihren Anliegen ernst genommen werden wollen. Sie organisieren Gremiumssitzungen, verwalten Termine und sind häufig für die Protokollführung zuständig.

BEITRÄGE FÜR EINE LEBENSWERTE ZUKUNFT

Das DGB-Bildungswerk NRW hat als gemeinnütziger Verein mit der Förderung politischer Bildung einen klaren Vereinszweck: Unsere tägliche Arbeit ist von der Überzeugung geprägt, dass Politische Bildung für unsere Demokratie unverzichtbar ist. Zur Erreichung dieses Zieles verbrauchen wir aber auch Ressourcen. Wir lassen Seminarprogramme drucken, unternehmen Dienstreisen, heizen unsere Büros, verbrauchen Strom für Computer, Licht, Drucker ... Bei 70 Beschäftigten und mehreren zehntausend Teilnehmenden pro Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daraus leiten wir die Verpflichtung ab, bei unserem Handeln dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Ressourcenschonung einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen.

KOMPETENZ FÜR DEN VORSITZ IM BETRIEBSRAT

Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass sich Betriebs- und Personalratsvorsitzende 2022 mit abgesenkten Raumtemperaturen am Arbeitsplatz befassen müssen? Gleichzeitig bleiben die Herausforderungen, die der Digitalisierungsschub durch die Pandemie mit sich gebracht hatte ebenso auf der Tagesordnung wie die Mammutaufgabe "Transformation". Aber egal ob Sie den Vorsitz in Ihrem Gremium seit Jahren ausfüllen oder erstmals dieses Amt übernommen haben: Beständige Weiterbildung verschafft Ihnen die notwendigen Kenntnisse und die Sicherheit, um Ihr Amt kompetent im Interesse der Beschäftigten auszuüben.

WEITERBILDENDES STUDIUM FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN: DEN WANDEL DER ARBEITSWELT MITGESTALTEN

Unser Verständnis von Arbeit verändert sich durch die Digitalisierung in einem rasanten Tempo. Das zentrale Stichwort für diesen Wandel ist "New Work" - ein Konzept, das in der Arbeitswelt Autonomie, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft verspricht. Jobsharing, Remote Work oder agile Arbeitsmethoden sind allerdings nicht gleichbedeutend mit flachen Hierarchien, einer guten Work-Life-Balance und Eigenverantwortung der Beschäftigten. In Kooperation mit der Akademie der Ruhr-Universität Bochum vermittelt unser zertifiziertes Weiterbildendes Studium "New Work" die Kenntnisse, die Sie als Betriebs- oder Personalrät*in oder als Mitarbeitervertretung für die Gestaltung dieses Wandels brauchen.

240 SEITEN SEMINARE UND INFORMATIONEN FÜR SIE: WISSEN À LA CARTE 2023

Geschafft: Unser Seminarprogramm in Kooperation mit ver.di 2023 ist gedruckt und auf dem Weg in Betriebe und Dienststellen. Vom Arbeits- und Sozialrecht bis zu Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung, von Seminaren für Mitarbeitervertretungen bis zu den besonderen Aufgaben für Vorsitzende sind die Weiterbildungsbedarfe von Interessenvertretungen im Öffentlichen Dienst in diesem Programmheft abgebildet. Und weil wir immer besser werden wollen versenden wir mit den gedruckten Exemplaren diesmal auch einen Link zu einer Online-Befragung mit Gewinnmöglichkeit.

ARBEITSZEITERFASSUNG - WAS GILT NACH DEM BAG-URTEIL?

Mit dem Urteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Erfassen aller Arbeitszeiten festgestellt. Das Urteil geht über bisher geltendes Recht in Deutschland deutlich hinaus und wurde mit einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes begründet. Die IG Metall hat eindeutig Stellung bezogen und das Urteil als Unterstützung im Kampf gegen Millionen alljährlich geleisteter, unbezahlter Überstunden begrüßt. Digitale Zeiterfassung ist damit endgültig auf der Tagesordnung der Interessenvertretungen und einige Fragen sind offen.

ARBEIT NEU DENKEN IN DER KOELNMESSE

Am 25. Oktober startet die Orgatec 2022! Mit einem Thementag für Betriebs- und Personalrät*innen, Vertrauensleute der Schwerbehindertenvertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Orgatec laden wir Sie ein, sich mit den Arbeitswelten von morgen auseinanderzusetzen. Die digitale Transformation der Arbeitswelt bringt Herausforderungen für die Interessenvertretung mit sich, die wir in einer abwechslungsreichen Mischung aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und geführten Messerundgängen beleuchten werden.

VON PROFIS FÜR PROFIS 2023: DIGITALISIERUNG GESTALTEN

Als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat müssen Sie sich zunehmend mit Fragen am Schnittpunkt von Technik und Mitbestimmung beschäftigen. Künstliche Intelligenz, digitale Personalakten, Cloudlösungen, Dekarbonisierung und Datenschutzfragen erfordern neben Kenntnissen Ihrer Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte auch Verständnis der mit diesen Begriffen verbundenen Technik. Nur so lassen sich Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Datenschutzes oder der Arbeitssicherheit für Beschäftigte in einer sich wandelnden betrieblichen Realität gestalten.

JAV-WAHLEN 2022: DEIN RECHT ALS WAHLVORSTAND

Vom 1.10. -30.11.2022 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung in den Betrieben statt. Abhängig davon, welches Wahlverfahren für deinen Betrieb anzuwenden ist, gibt es dabei einiges an rechtlichen Vorgaben zu beachten. Fehler können sogar zur Anfechtung oder zur "Nichtigkeit" der Wahl führen. Ein Mitglied des Wahlvorstands hat daher einen Rechtsanspruch auf eine Schulung, die das erforderliche Wissen vermittelt. Wir haben einige Infos rund um dein Recht als Mitglied des Wahlvorstands bei den JAV-Wahlen im gewerblichen Bereich zusammengestellt.

SCHWERBEHINDERTE HABEN DIE WAHL

Vom 1. Oktober bis 30.November finden in den Betrieben und Dienststellen die turnusmäßigen Wahlen der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Eingliederung schwerbehinderter Kolleg*innen ein, steht ihnen helfend und beratend zur Seite und wird in Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als kurzzeitig beschäftigt werden, gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat wichtige Aufgaben und klar definierte Rechte. Wenn keine Wahl stattfindet hat das daher auch für Arbeitgeber Konsequenzen.

HEIMAT(EN) – ORTE, GEFÜHLE ODER ZUKUNFTSVISIONEN? FACHTAG 2022

„Heimat“ ist das Thema des Fachtags 2022 von "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR-SmC)" am 21.09.2022 in Bonn. Erstmals wird der Fachtag vom neuen Trägerverbund der Landeskoordination SoR-SmC NRW, der GEW NRW, der Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) und dem DGB-Bildungswerk NRW angeboten, in Zusammenarbeit mit der Landeskoordination SoR-SmC und dem Kommunalen Integrationszentrum Bonn.

ALTERSSICHERUNG ALS THEMA FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG

Wir haben bei den Terminen unserer Seminarreihe "Ausstieg aus dem Erwerbsleben" noch einmal nachgelegt. Ziel der Reihe ist es, Betriebsrät*innen in die Lage zu versetzen, als erste Anlaufstelle im Betrieb Kolleg*innen bei Fragen zur Altersrente und Altersteilzeit sowie zu Leistungen der Sozialversicherungen fundiert weiterhelfen zu können. Die Planung des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben ist eine wichtige Beratungsaufgabe der Interessenvertretung. Es kursieren leider etliche Fehleinschätzungen unter den Kolleg*innen, die teuer werden können.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN MITARBEITERVERTRETUNGEN!

Seit dem 01. Mai 2022 sind die neu- und wiedergewählten Mitarbeitervertreter*innen, also die betrieblichen Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht, im Amt. Viele wichtige Aufgaben und Herausforderungen liegen jetzt vor Ihnen und Ihrem Gremium. Damit der Start in die neue Amtszeit gut gelingt, haben wir ein hilfreiches Schulungspaket geschnürt. Die Teilnahme ist Ihr gutes Recht: Als Mitglied der MAV haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die das Wissen vermitteln, das in der Arbeit der Mitarbeitervertretung benötigt wird.

GLEICH RICHTIG STARTEN: DAS GRUNDLAGENSEMINAR FÜR ALLE MITGLIEDER DES BETRIEBSRATS

In den meisten Betrieben sind die Betriebsratswahlen 2022 bereits erfolgreich durchgeführt. Einige tausend Betriebsrät*innen sind neu oder wieder gewählt, hunderte Gremien haben sich schon konstituiert und das wichtige Thema "Bildungsplanung" auf die Tagesordnung gesetzt. Passgenaue Planung der Weiterbildung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums ist eine anspruchsvolle Sache: Der Wissenstand und die Interessenlage der Mitglieder des Gremiums muss erfasst und in Bezug zu den bekannten oder erwartbaren Anforderungen an das Gremium gesetzt werden. Aber eins ist dabei klar: ohne Grundlagenseminar geht es nicht.
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