WIR TRAUERN UM WALTER HAAS

Am 14. April 2022 ist Walter Haas, der erste Vorsitzende des DGB-Bildungswerk NRW, im Alter von 81 Jahren verstorben. Mit großer Tapferkeit und Optimismus war er dem Krebs gegenübergetreten, konnte den Kampf gegen die heimtückische Krankheit aber nicht gewinnen. Walter Haas hat unser Bildungswerk und die gewerkschaftliche Bildungsdiskussion in NRW entscheidend mit geprägt. Die Gewerkschaftliche Bildung war ihm ein Herzensanliegen und bedeutete für ihn Engagement für diejenigen, denen unser Bildungssystem Bildung und Wissen vorenthält.

IN EIGENER SACHE: VIER STERNE FÜR DAS BILDUNGSWERK

Am 23. März haben wir ein mehrtägiges Assessment ("Bewertungsverfahren") mit der begehrten Vier-Sterne-Anerkennung "Recognised for Excellence" erfolgreich abgeschlossen. Nach eingehender Prüfung durch die Assessoren André Moll und Volker David sind uns damit trotz coronabedingter Einschränkungen unseres Seminarbetriebs herausragende Leistungen nach den Kriterien der "European Foundation for Quality Management (EFQM)" bescheinigt worden. Der große Digitalisierungsschub der vergangenen zwei Jahre, die Bewältigung der Herausforderungen der Coronapandemie und die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes nahmen dabei eine zentrale Rolle ein.

COVID-19-PRÄVENTION: UNSERE EMPFEHLUNGEN

In der aktuellen Situation ist es uns bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach wie vor ein wichtiges Anliegen, verantwortungsvoll mit der Gesundheit aller Teilnehmenden, der Referentinnen und Referenten sowie aller Beschäftigten des DGB-Bildungswerk NRW und unserer Veranstaltungshäuser umzugehen. Nachfolgend informieren wir Sie über unsere Empfehlungen zur Covid-19-Prävention.

NEU IM BETRIEBSRAT - WIE KOMME ICH AN DAS ERFORDERLICHE WISSEN?

Seit Anfang März wird in den Betrieben gewählt. Die ersten Ergebnisse stehen schon fest und ebenso die Entschlossenheit der Neugewählten, sich voll und ganz für die Kolleg*innen einzusetzen und die eigenen Wähler*innen nicht zu enttäuschen. Das Wissen, das für diese Aufgabe notwendig ist, bekommt man allerdings nicht auf der konstituierenden Sitzung überreicht. Und die Erfahrungen der Kolleg*innen aus der vorigen Wahlperiode sind wichtig, können aber nicht die einzige Basis der Arbeit als neugewählte Betriebsrätin/neugewählter Betriebsrat sein.

KRIEG IN EUROPA

Wir sind schockiert, dass mehr als 75 Jahre nach dem 2. Weltkrieg wieder Krieg in der Ukraine herrscht und unvorstellbares Leid über die Bevölkerung eines Landes bringt, mit dem wir auch als Bildungseinrichtung über unser Seminar Kontakt mit vielfältigen persönlichen Begegnungen hatten. Unseren Seminarort Lemberg/Lwiw, nun Kriegsgebiet, hatten wir als eine weltoffene Stadt mit freundlichen Bewohnern und reicher kulturellen Szene erlebt.

BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSWAHL: WAS GILT, WAS IST GEPLANT?

"Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Eindeutiger als im ersten Satz des Paragrafen 20 BetrVG kann man es nicht formulieren. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hatte sich 2020 in einer Untersuchung mit der Realität beschäftigt: Von gut 900 in den Organisationsbereichen von IG Metall, IGBCE und NGG in einem bestimmten Zeitraum erstmals in einem Betrieb durchgeführten Betriebsratswahlen waren 15,6 Prozent Behinderungsversuchen durch den Arbeitgeber ausgesetzt - gegenüber "nur" 1,6 % der Wahlen in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat bestand.

GUT GESCHULT FÜR DIE ARBEIT IN DER MITARBEITERVERTRETUNG

Zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2022 finden die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche statt. Auch wenn es große Unterschiede zwischen der Arbeit der Interessenvertreter*innen im kirchlichen Bereich und der Arbeit der Betriebs- und Personalrät*innen gibt: Genauso wie z.B. Personalräte haben Mitarbeitervertreter*innen im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung arbeits-, sozial- und dienstrechtlicher Vorgaben zu achten und brauchen fundierte Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können.

LPVG: MÖGLICHKEIT DER BESCHLUSSFASSUNG PER ELEKTRONISCHER ABSTIMMUNG VERLÄNGERT

Am 15. Dezember 2021 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag die im § 33 Absatz 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) enthaltene Möglichkeit verlängert, Beschlüsse auf Personalratssitzungen auch per Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung zu fassen. Hintergrund der befristeten gesetzlichen Regelung ist die andauernde Pandemie. Der DGB äußert sich kritisch zur Dauer der Verlängerung und befürchtet eine "schleichende Überführung der Personalratsarbeit in ein digitales Format".

ALLES WICHTIGE GRIFFBEREIT: DIE APP ZUR BETRIEBSRATSWAHL

Wir komplettieren unser Angebot rund um die Betriebsratswahl. Unsere Wahlhelfer-App für Android- und Apple-Geräte bietet Wahlvorständen und Betriebsrät*innen fundierte Unterstützung im Vorfeld der Wahlen. Die App enthält einen Fristenrechner und einen Quotenrechner, fasst die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zusammen und liefert auch interessierten Arbeitnehmer*innen in verständlicher Form Informationen über die Aufgaben des Wahlvorstands, seine rechtliche Absicherung oder Folgen einer Wahlbehinderung.

BETRIEBSRÄTE, JAV, SBV, MAV: 2022 WIRD DAS JAHR DER WAHLEN

Gleiches Recht für alle? Da gibt es Ausnahmen. Einzelne Beschäftigtengruppen (junge Arbeitnehmer*innen, Schwerbehinderte) etwa genießen zu Recht besonderen Schutz und haben eine gesonderte Interessenvertretung. In anderen Fällen unterscheiden sich die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung abhängig davon, wo und bei wem sie beschäftigt sind. Für alle, die gern über den Tellerrand schauen, haben wir die für 2022 geplanten Wahlen von Interessenvertretungen einmal zusammengestellt.

RECHTSWISSEN UND FÜHRUNGSKOMPETENZ FÜR BETRIEBRATSVORSITZENDE

Mit unserem neuen Programm "Fit für den Vorsitz 2022" in Kooperation mit der IG Metall steht Ihnen das fundierte Wissen und die Erfahrung ausgewiesener Fachreferent*innen zur Verfügung. Das kommende Jahr wird Betriebsratsvorsitzenden und ihren Stellvertreter*innen (wieder) besondere Herausforderungen bringen: Schließlich konstituieren sich 2022 tausende Gremien in neuer Zusammensetzung und ordnen ihre Aufgabenfelder neu zu.

FÜR SIE BEREIT: WISSEN À LA CARTE 2022

Das neue WISSEN À LA CARTE mit Seminaren unseres Fachbereichs Gewerkschaften öffentlicher Dienst/ver.di NRW steht als Download zu Ihrer Verfügung. Das verlinkte Inhaltsverzeichnis des Heftes erleichtert Ihnen die Handhabung – klicken Sie einfach mal rein: 255 Seiten für Personalräte, Betriebsräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Vorsitzende sowie Gleichstellungsbeauftragte und Assistenzkräfte der Interessenvertretung.

VON PROFIS FÜR PROFIS: EXPERT*INNENWISSEN ZUR GESTALTUNG DER ARBEITSWELT

Mit unserem Programm "von profis für profis 2022" nutzen wir das Expert*innenwissen unserer Kolleg*innen von der Technologieberatungsstelle des DGB NRW. Als Referent*innen unserer profis-Seminare stehen Ihnen damit Arbeitswissenschaftler*innen, IT-Spezialist*innen, Rechtsanwält*innen, Gesundheitsexpert*innen oder Softwarearchiktekt*innen und weitere Expert*innen samt ihrer Erfahrung aus ca. 300 Beratungen pro Jahr zur Verfügung.

BETRIEBSRATSWAHL 2022 - TIPPS UND SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE UND WAHLVORSTÄNDE

Im kommenden Jahr werden mit der Betriebsratswahl wieder in einigen tausend Betrieben die Weichen für eine kompetente Vertretung der Interessen der Beschäftigten gestellt. Eine große Herausforderung für amtierende Betriebsräte, zukünftige Wahlvorstände und alle Kolleg*innen, die sich zu einer Kandidatur entschieden haben! Wir werden euch in Zusammenarbeit mit der IG Metall, ver.di und IG BAU nach Kräften bei euren verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

NEUES BPersVG IN KRAFT: WAS HEISST DAS FÜR DIE PERSONALRATSARBEIT?

Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), das unter anderem die Interessenvertretung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes - also die Tätigkeit von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen - regelt, ist nach langer Diskussion am 15. Juni 2021 in Kraft getreten.

ENDLICH: SEMINARE WIEDER IN PRÄSENZ!

Wir freuen uns sehr darauf, Sie wieder "live" begrüßen zu können. Noch im Juni führen wir nach langer Pause die ersten Seminare in Präsenz durch - natürlich unter sorgfältiger Wahrung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen. Ihre Sicherheit schreiben wir dabei groß und setzen auch bei sinkenden Inzidenzen auf Hygienemaßnahmen und Abstandswahrung während des Seminars.

BETRIEBSRÄTEMODERNISIERUNGSGESETZ BESCHLOSSEN

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem geänderten Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Bei aller Kritik im einzelnen ist es erfreulich, dass insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zur Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsräte, die Einschränkung der Möglichkeit der Wahlanfechtung durch Arbeitgeber und die Verbesserung des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlakteure noch vor der kommenden Betriebsratswahl 2022 Wirkung entfalten können.

IN DER DISKUSSION: DAS WbG-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ

Im Februar 2021 haben die im Landtag NRW vertretenen demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes NRW eingebracht, am 12. Mai erfolgte nun die Anhörung im Haupt- und Wissenschaftsausschuss. Gut 20 Jahre nach der letzten umfassenden Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wird damit die dringend notwendige Überarbeitung eines Gesetzes angefasst, das von enormer Bedeutung für die Weiterbildungseinrichtungen, die Finanzierung von Erwachsenenbildung und damit letztlich auch für die demokratische Teilhabe an Bildung ist.

INTERESSENVERTRETUNG IN ZEITEN DER PANDEMIE: NEUE ONLINE-SEMINARE

Auch ohne die Möglichkeit von Präsenzseminaren brauchen Betriebs- und Personalrät*innen, Jugendvertreter*innen, SBV und MAV solide rechtliche Kenntnissen um ihre Arbeit zu Ihrer eigenen Zufriedenheit und im Interesse der Beschäftigten ausüben zu können: Daher bauen wir unser Online-Angebot aus.

FREISTELLUNG FÜR ONLINE-SEMINARE: NEUES PHÄNOMEN, ALTE GESETZE

Das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze oder die gesetzlichen Regelungen für die Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen oder Mitarbeitervertretungen traten lange vor der Möglichkeit digitaler Weiterbildung in Kraft. Und trotz Neufassungen und Ergänzungen erwähnt keines der Gesetze ausdrücklich die Freistellung von Interessenvertreter*innen für Online-Seminare.
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