GUT GESCHULT FÜR DIE ARBEIT IN DER MITARBEITERVERTRETUNG
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2022 finden die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen der Evangelischen Kirche statt. Auch wenn es große Unterschiede zwischen der Arbeit der Interessenvertreter*innen im kirchlichen Bereich und der Arbeit der Betriebs- und Personalrät*innen gibt: Genauso wie z.B. Personalräte haben Mitarbeitervertreter*innen im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung arbeits-, sozial- und dienstrechtlicher Vorgaben zu achten und brauchen fundierte Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können. Entsprechend haben sie Anspruch auf Schulungen, für die sie von der Arbeit freigestellt werden können. Das Gleiche gilt für Wahlvorstände, die für die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich sind.
Wir unterstützen Sie als Mitglied einer Mitarbeitervertretung oder als Mitglied des Wahlvorstands mit Schulungen, die für Ihre Arbeit im Interesse der Beschäftigten erforderlich sind.
Das Programm mit allen Seminaren für Mitglieder einer Mitarbeitervertretung:
Unsere Seminare für Sie unter anderem:
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Weitere Informationen zur MAV-Arbeit oder zur Freistellung für Seminare finden Sie unsere Seite speziell für Mitarbeitervertretungen.