ALTERSSICHERUNG ALS THEMA FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG
Wir haben bei den Terminen unserer Seminarreihe "Ausstieg aus dem Erwerbsleben" noch einmal nachgelegt. Ziel der Reihe ist es, Betriebsrät*innen in die Lage zu versetzen, als erste Anlaufstelle im Betrieb Kolleg*innen bei Fragen zur Altersrente und Altersteilzeit sowie zu Leistungen der Sozialversicherungen fundiert weiterhelfen zu können. Die Planung des Ausstiegs aus dem Erwerbsleben ist eine wichtige Beratungsaufgabe der Interessenvertretung. Es kursieren leider etliche Fehleinschätzungen unter den Kolleg*innen, die teuer werden können, wie z.B. „Sobald ich die reguläre Regelaltersgrenze erreiche fallen die Abschläge weg“ oder „Wenn ich mit 63 Jahren 45 Jahre Wartezeit erfüllt habe, kann ich die Rente beantragen“.
In unseren vier ein- bis dreitägigen Modulen lernt ihr
- die gesetzlichen und tariflichen Regelungen hierzu kennen,
- die Termine der individuellen Rentenzugänge mit den eventuell finanziellen Einbußen durch Abschläge zu klären,
- die zu erwartenden Rentenhöhe und Abgaben zu prognostizieren,
und nicht zuletzt
- die unter Arbeitnehmer*innen meistverbreiteten Irrtümer aufzuklären und verlockende Angebote der Personalabteilung einzuschätzen, z.B. im Zusammenhang von Betriebsänderung mit Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich.