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neugewählte Betriebsrät*innen

NEU IM BETRIEBSRAT - WIE KOMME ICH AN DAS ERFORDERLICHE WISSEN?

Seit Anfang März wird in den Betrieben gewählt. Die ersten Ergebnisse stehen schon fest und ebenso die Entschlossenheit der Neugewählten, sich voll und ganz für die Kolleg*innen einzusetzen und die eigenen Wähler*innen nicht zu enttäuschen. Das Wissen, das für diese Aufgabe notwendig ist, bekommt man allerdings nicht auf der konstituierenden Sitzung überreicht. Und die Erfahrungen der Kolleg*innen aus der vorigen Wahlperiode sind wichtig, können aber nicht die einzige Basis der Arbeit als neugewählte Betriebsrätin/neugewählter Betriebsrat sein.

Damit Sie Ihre Arbeit im Betriebsrat verantwortlich auf der Basis solider rechtlicher Kenntnisse leisten können, haben Sie als Neugewählte*r daher einen Anspruch auf Freistellung für entsprechende Schulungen.

Der Schulungsanspruch für Neugewählte ist klar geregelt und muss nicht mit dem Arbeitgeber diskutiert werden. Bezogen auf Grundlagenschulungen hat das BAG festgestellt, dass die erstmalige Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebs­verfassungsrechts immer erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Begründung: eine verantwortliche Ausübung der Tätigkeit als Betriebsrat/Betriebsrätin ist ohne Schulung nicht möglich.

Wer genauer wissen will, wie das Freistellungsverfahren und die Kostenübernahme für eine erforderliche Schulung ablaufen, erhält alle notwendigen Informationen in unserem Freistellungsratgeber. Wer es etwas weniger formal haben möchte, erhält Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Freistellung auf unserer Seite Gut argumentiert für den Seminarbesuch.

Übrigens: Grundlagenschulungen sind nicht unbedingt nur für erstmals Gewählte erforderlich. Die Auffrischung von Grundkenntnissen kann auch für etablierte Betriebsratsmitglieder aufgrund von Änderungen der relevanten Gesetze oder der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich sein. Reines Erfahrungswissen ersetzt keinen aufbereiteten Schulungsinhalt (LAG Hamburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 8 TaBV 14/07).

In Zusammenarbeit mit der IG Metall, mit ver.di, der IG BAU und der NGG bieten wir die notwendigen Grundlagenschulungen für Betriebsrät*innen an:

 
IG Metall
 
ver.di
 
IG BAU
 
NGG

 

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