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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALLEN FRISCH GEWÄHLTEN PERSONALRATSMITGLIEDERN!

Geschafft! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW haben ihre Interessenvertretung gewählt. Für euch frisch Gewählte - egal ob erstmals oder wiedergewählt - ist das eindeutig ein Grund stolz zu sein: Die Kolleg*innen haben euch damit das Vertrauen ausgesprochen, dass ihr ihre Interessen in den kommenden vier Jahren kompetent und nach bestem Wissen und Gewissen vertretet. Damit ihr diese Aufgabe wahrnehmen könnt, habt ihr umfassende Rechte.

Dein Recht auf Freistellung: Du bist PR - Du darfst das

Du bist für eine anspruchsvolle Aufgabe gewählt, bei der du aber Anspruch auf Unterstützung hast. Der wichtigste Anspruch ist das Recht des Personalrats auf erforderliche Schulungen, also auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Seminaren die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, des Arbeitsrechts bzw. des Tarifrechts vermitteln. Dazu kommt der Anspruch auf bestimmte Spezialkenntnisse wie Seminare aus dem Bereich Datenschutz und Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir haben für dich in verständlicher Form Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Anspruch auf Freistellung zusammengestellt. Nur über den Seminarbesuch kannst du deine Rechte umfassend kennenlernen und die Rechte deiner Kolleg*innen durchsetzen.

PR 1 - das Einstiegsseminare für alle erstmals Gewählten:

 
PR 1 nach LPVG NRW
 
PR 1 nach BPersVG
 
LPVG 1 im Schulbereich
 
PR 1 Jobcenter + AG

PR 2 - so geht es weiter

 
PR 2 nach LPVG NRW
 
LPVG 2 im Schulbereich
 
PR 2 Jobcenter + AG

 

Was erwartet dich auf den Grundlagenseminaren? 

Hier erzählt Leif Dryden, Personalrat und Referent, warum er die Grundlagenseminare für Personalrät*innen teamt:

 

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