FREISTELLUNG FÜR DIE SCHULUNG VON MITGLIEDERN IM WAHLVORSTAND

Die Wahlen zu den Interessenvertretungen unterschiedlicher Beschäftigtengruppen sind nach streng formalen Kriterien durchzuführen. Diese formalen Kriterien unterscheiden sich danach, ob es um Beschäftigte in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst geht, um Wahlen zum Betriebs- oder Personalrat, Jugendvertretungen oder Mitarbeitervertretungen usw. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, droht die Anfechtung oder sogar die Nichtigkeit der Wahl. Deshalb haben die Mitglieder des Wahlvorstands einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen. Unser Freistellungsratgeber unterscheidet daher nach folgenden Arbeitgebern und Gremien:

Inhalt:

Privatwirtschaft
       Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrat
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV

Dienststellen BPersVG
       Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - BPersVG
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV - BPersVG

Dienststellen LPVG
       Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - LPVG NW
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV - LPVG NW

Wahlausschuss für die Wahl der MAV - Kath. Kirche

Werkstattrat

Hier findest du eine Übersicht über alle Wahlvorstandsschulungen, die wir aktuell anbieten sowie Informationen über die aktuellen, turnusmäßigen Wahltermine.

 

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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