FREISTELLUNG FÜR DIE SCHULUNG VON MITGLIEDERN IM WAHLVORSTAND
Die Wahlen zu den Interessenvertretungen unterschiedlicher Beschäftigtengruppen sind nach streng formalen Kriterien durchzuführen. Diese formalen Kriterien unterscheiden sich danach, ob es um Beschäftigte in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst geht, um Wahlen zum Betriebs- oder Personalrat, Jugendvertretungen oder Mitarbeitervertretungen usw. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, droht die Anfechtung oder sogar die Nichtigkeit der Wahl. Deshalb haben die Mitglieder des Wahlvorstands einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen. Unser Freistellungsratgeber unterscheidet daher nach folgenden Arbeitgebern und Gremien:
Inhalt:
Privatwirtschaft
Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrat
Wahlvorstand für die Wahl der JAV
Dienststellen BPersVG
Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - BPersVG
Wahlvorstand für die Wahl der JAV - BPersVG
Dienststellen LPVG
Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - LPVG NW
Wahlvorstand für die Wahl der JAV - LPVG NW
Wahlausschuss für die Wahl der MAV - Kath. Kirche
Hier findest du eine Übersicht über alle Wahlvorstandsschulungen, die wir aktuell anbieten sowie Informationen über die aktuellen, turnusmäßigen Wahltermine.