BETRIEBSRATSARBEIT IN SCHWIERIGEN ZEITEN
Fit für den Vorsitz
Die Transformation der Arbeitswelt beeinflusst die Unternehmensstruktur spürbar. Schnell werden Forderungen des Arbeitgebers unter dem Begriff „Umstrukturierung“ dem Betriebsrat vorgelegt. Betriebsratsgremien müssen auf betriebliche Veränderungen gleich welcher Art, wie zum Beispiel Betriebsänderung oder Betriebsübergang bis zur Umwandlung von Unternehmen, vorbereitet sein. Dabei gilt es, sein Handwerkszeug als Betriebsrät*in zu beherrschen, um möglichst schnell in einer Krisensituation die richtige Weichenstellung vorzunehmen. Ziel ist es, negative Folgen für die Beschäftigten zu erkennen, zu verhindern oder gegebenenfalls abzumildern.
Das Seminar behandelt in kompakter Weise die Themen der Begleitung einer Betriebsänderung durch Interessenausgleich und Sozialplan, den Betriebsübergang, verschiedene Formen der Umstrukturierung und die Unternehmensinsolvenz. Besonders praktische Aspekte sowie das richtige taktische Vorgehen des Betriebsrates in der Krisensituation werden ausführlich besprochen. Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates werden zeitlich beginnend mit Monatsgesprächen und Besprechungen im Wirtschaftsausschuss bis hin zur Einigungsstelle zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan dargestellt.
Themen
- Was meint der Arbeitgeber mit Restrukturierung? Die verschiedenen Formen der Betriebsänderung des § 111 BetrVG
- Interessenausgleich und Sozialplan, Verhandlungen in der Einigungsstelle
- Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung des Betriebsrates in der Insolvenz
- Der Sozialplan in der Insolvenz
- Betriebsratshandeln bei Betriebsübergängen
- Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Funktionsweise von Qualifizierungs- und Transfergesellschaften
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.