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PRÄVENTION IM BETRIEB

Neue Ansätze in der betrieblichen Gesundheitsförderung mit dem Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz (PrävG) zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist längst noch nicht in allen Betrieben bekannt. Es bietet neue Möglichkeiten für den Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung und stellt notwendige Ressourcen zur Verfügung, mit denen die betrieblichen Interessenvertretungen das Ziel gesunder Arbeit voranbringen können.
Im Seminar stehen Fragen im Mittelpunkt, die sich in der betrieblichen Praxis stellen: z.B. Wie können die Interessenvertretungen dafür sorgen, dass die Arbeitgeber ihre Verantwortung für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen wahrnehmen, ohne diese auf die Schultern der Beschäftigten abzuwälzen?

Themen

  • Das neue Präventionsgesetz - Grundlagen und wesentliche Inhalte
  • Wer bietet welche Unterstützung? Die Kooperationspartner zur Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Stärkung der Betrieblichen Gesundheitsförderung – Krankheiten verhindern, bevor sie entstehen – die Gefährdungsbeurteilung als wichtiges Instrument im Betrieb
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für die betriebliche Gesundheitsförderung: Was bietet das Präventionsgesetz?
  • Handlungshilfen und Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen in der Praxis
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar ist Teil unseres fachbereichsübergreifenden, arbeitsweltbezogenen Angebots.

 

Seminarnummer
D18-198168-196
Termin
09.10.2019
Seminarort
Düsseldorf - CVJM Düsseldorf Hotel & Tagung
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
245 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Jan-Hendrik Heudtlass
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Vertrauensleute/Interessierte AN
Personalräte (BPersVG)
Arbeitsschutzausschuss
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Katharina Rischke
Koordinatorin Marketing
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