VERSORGUNGSRECHT IN NRW UND IM BUND

Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihrer Dienstgeber*in. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteur*innen behandelt. Es werden keine individuellen Berechnungen der Versorgung vorgenommen, anhand von Beispielfällen werden jedoch die versorgungsrechtlichen Regelungen erörtert.

Themen

  • Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG)
  • Grundsätze der Berechnung des Ruhegehalts
  • Tätigkeit in Voll- bzw. Teilzeit, Teil- oder komplette Dienstunfähigkeit
  • Zusammentreffen von Versorgung und Rente
  • Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
  • Rechtsprechung, Praxisfälle
Seminarnummer
D3-205536-741
Termin
17.11.2020
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
240 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Beamt*innen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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