WIDERSPRUCHSVERFAHREN NACH DEM SGB IX

In § 95 Abs. 1 SGB IX ist festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretungen erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragstellenden bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird veranschaulicht, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist.

Themen

  • Einführung in die rechtliche Bedeutung des Widerspruchs
  • Wesen des Widerspruchs
  • Wirkung des begehrten Verwaltungsakts
  • Eckpunkte für Formulierungsvorschläge bei Widersprüchen
  • Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
  • Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruchs

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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