BR-KONFERENZ – DAS NEUE WEITERBILDUNGSGESETZ

Fachkräfte von morgen fördern, Arbeitsplätze von heute schützen

Auch in der Transformation liegt es in erster Linie in der Verantwortung
der Betriebe, die Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten zu
erhalten und diese weiter zu qualifizieren. Der Arbeitsmarktpolitik
kommt aber eine flankierende Aufgabe zu, der Transformation der
Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu
vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.
Mit dem am 01.April 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung
der Aus- und Weiterbildungsförderung sind daher die Förderinstrumente
der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Qualifizierung von
Beschäftigten weiterentwickelt worden.
Für Betriebsräte besonders relevant ist das neu eingeführte Qualifizierungsgeld.
Es ist ein Instrument, mit dem die Qualifizierung von größeren Gruppen von Beschäftigten im Betrieb gefördert werden kann. Um dieses nutzen zu können sind eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag zwingend nötig. Auf was Betriebsräte im Prozess und bei der Ausarbeitung der Betriebsvereinbarung zu achten ist, ist Gegenstand des Seminars.

Themen

  • Überblick über das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung"
  • Einblick in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in Fragen der Weiterbildung und Qualifizierung
  • Das neue Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III und Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung

Hotels / Termine / Preise

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Noch wenige Plätze vorhanden
Bereits ausgebucht
Möhnesee - Hotel Haus Griese
11.09.2024
Seminarkostenpauschale:305,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 90,- Euro (zzgl. USt.)
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