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BETRIEBSRAT UND ARBEITSKAMPF: RECHTE UND PFLICHTEN DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG IM ARBEITSKAMPF

Das Seminar beschäftigt sich mit der rechtlichen Problematik von betrieblicher Interessenvertretung im Arbeitskampf. Wie verhalte ich mich als Betriebsrat nach Ende der tarifvertraglichen Friedenspflicht?

Themen

  • Das duale System der Interessenvertretung
  • Das Verhältnis des Betriebsrats zu der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und ihren Vorgehensweisen im Arbeitskampf
  • Neutralitätspflicht des Betriebsrats im Arbeitskampf (§ 74 Abs. 2 BetrVG)
  • Die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf
  • Rechte des Betriebsrats im Arbeitskampf
    • Insb. Beteiligungsrechte des BR bei personellen Maßnahmen nach den §§ 99 und 102 BetrVG
    • Insb. Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BetrVG
  • Fernwirkungen von Arbeitskämpfen/ (Informations-) Rechte des Betriebsrats
  • Behandlung tariflicher Fragen auf Betriebsversammlungen, in BR-Sitzungen und in BR-Informationen
  • Arbeitskampfbedingte Kurzarbeit
  • Rechte des BR in nicht bestreikten Betrieben innerhalb des Kampfgebiets
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

Seminarnummer
D7-236220-194
Termin
02.08.2023
Seminarort
Hagen - Mercure Hotel Hagen LANGDOR HOTEL GmbH
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 78 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Freistellungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Adrian Angibault
Teamassistent
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