BILANZANALYSE - NOTWENDIGKEIT UND HERAUSFORDERUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Fit für den Vorsitz
Dass der Betriebsrat sich mit dem Jahresabschluss befassen muss, ergibt sich aus dem § 108 Abs. 5 BetrVG. Für einen Betriebsrat sollte die Auseinandersetzung mit dem Jahresabschluss aber auch deshalb wichtig sein, um die wirtschaftliche Verfassung „seines“ Unternehmens einschätzen zu können. Dies auch deshalb, da unternehmerische Entscheidungen häufig mit aus dem Jahresabschluss abgeleiteten Kennzahlen begründet werden. Die in einem Jahresabschluss enthaltenen wirtschaftlichen Informationen erkennt man allerdings nicht auf den ersten Blick. Auch wenn nach dem BetrVG die Unternehmensleitung dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats den Jahresabschluss zu erläutern hat, so schafft diese Erläuterung häufig angesichts der Verwendung von US-amerikanischen Fachbegriffen eher Verwirrung statt Klarheit.
Will man einen Jahresabschluss „verstehen“, so erfordert dies eine sog. Bilanzanalyse. Allerdings gibt der Begriff Bilanzanalyse den Sachverhalt verkürzt wieder, da ein Jahresabschluss eben mehr ist als nur die Bilanz. In diesem Seminar geht es deshalb darum, sich zunächst mit dem „Rechenwerk Bilanz/GuV“ vertraut zu machen. Danach folgt eine Einführung in die Kennzahlenrechnung, um mit Hilfe von aus dem Jahresabschluss ermittelten Kennzahlen sowie Informationen aus dem Lagebericht ein Unternehmen wirtschaftlich beurteilen zu können.
Themen
- Warum sollte sich der Betriebsrat mit dem Thema „Bilanzanalyse“ beschäftigen?
- Das Rechnungswesen im Unternehmen
- Informationsquelle Jahres-/Konzernabschluss
- Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht
- Bilanzierungsspielräume
- „Bilanzanalyse“ mit Hilfe von Kennzahlen
- Liquiditätskennzahlen
- Rentabilitätskennzahlen
- Aufwands- und Ertragskennzahlen
- Sozialkennzahlen
- Finanzkennzahlen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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