HAUPTAUFGABENFELD DER JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG (JAV III)
Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Ausbildung und Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche beispielsweise, wenn sie Probleme mit Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Arbeitszeit- und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zudem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV praktisch gestaltet werden kann.
Themen
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8–21 JArbSchG). Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (§§ 22–27 JArbSchG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
- Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5–6 ArbZG). Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9–12 ArbZG). Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Praxis
- Zusammenarbeit zwischen örtlichen JAVen und der Gesamt-JAV in der Praxis
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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