RUND UM DAS DIREKTIONSRECHT
Das „Weisungsrecht des Arbeitgebers“ ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Es umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und dass Verhalten der Arbeitnehmer*innen im Betrieb.
Dabei sind die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies oft zu Konflikten, wenn Arbeitnehmer*innen sich über Gebühr in ihren Rechten eingeschränkt und bevormundet fühlen. Das Seminar informiert über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberforderungen.
Themen
- Begriffsbestimmung
- Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung und andere Rechtsnormen
- Umfang des Direktionsrechtes, z.B.: Arbeitszeiten/Bereitschaftsdienste, äußeres Erscheinungsbild/Kleidung des/der Arbeitnehmer*in
- Arbeitsort, Versetzungen
- Veränderung der Tätigkeiten
- Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der Rechtsprechung
- Grenzen zwischen Direktionsrecht und Mitbestimmung anhand ausgewählter Beispiele
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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