Frisch in den Personalrat gewählt? Unsere Grundlagenseminare garantieren dir einen guten Start!
Wir gratulieren herzlich allen neu- und wiedergewählten Personalrät*innen! Damit du deine verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wahrnehmen kannst, hast du Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Besuch einer erforderlichen Schulung.
Personalratsgremien fallen entweder unter das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein Westfalen (LPVG NRW) oder unter das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Für beide Rechtsgrundlagen bieten wir Seminare an.
LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht (PR 1):
LPVG NRW: Mitbestimmen, mitgestalten, durchsetzen (PR 2):
BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1)
BPersVG: Mitbestimmen, mitgestalten (PR 2)
Grundlagenseminare für Personalrät*innen im Schulbereich
Hier erzählt Leif Dryden, Personalrat und Referent, warum er die Grundlagenseminare für Personalrät*innen teamt:
Seminare für Personalräte beim DGB-Bildungswerk NRW: Deine Basis für eine erfolgreiche Interessenvertretung.
Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass du als Personalrätin oder Personalrat umfassend über deine Rechte und Pflichten informiert bist. Egal ob du neu gewählt oder schon länger im Amt bist. Auf unseren Grundlagenschulungen machen wir dich fit für deine Aufgabe im Gremium - sowohl für die Interessenvertretung nach dem LPVG NRW (für Beschäftigte des Landes NRW) als auch nach dem BPersVG (für Beschäftigte des Bundes). Die Mehrheit der Seminare führen wir in Kooperation mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.
Alle Seminare für Personalrät*innen in Kooperation mit ver.di
Alle Seminare für Lehrkräfte in Kooperation mit der GEW
Orientierung über die relevanten Seminartypen
Grundschulung Personalrat: bei uns in besten Händen!
- LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1)
- LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
- Online-Seminar: LPVG NRW - Mitbestimmen, Mitgestalten, Durchsetzen (PR 2) Beteiligungsrechte und Initiativrechte
- BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Einführung und Überblick
- BPersVG: Mitbestimmen, Mitgestalten (PR 2) Beteiligungsrechte durchsetzen
..und speziell für Personalräte der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter:
- Arbeitsrecht 1 (AR 1): Von der Einstellung bis zur Kündigung
- Arbeitsrecht 2 (AR 2): Schutzrechte erfolgreich durchsetzen
- Einführung in das Arbeitsrecht (AR 1) Von der Einstellung bis zur Kündigung - Grundlagenschulung für Personalräte und Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
- Einführung in das Arbeitsrecht (AR 2) Schutzrechte erfolgreich durchsetzen für Interessenvertretungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
Unsere Angebote zu einzelnen Tarifverträgen
Dein Basiswissen für die kompetente und rechtssichere Vertretung der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen in NRW (VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
Gibt dir als Betriebs- bzw. Personalrät*in Handlungssicherheit im Umgang mit Eingruppierungsfragen nach dem TVÖD NRW
Anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis wirst du in die Lage versetzt, die systematische Vorgehensweise zur Überprüfung der Eingruppierung anhand von Arbeitsvorgängen anzuwenden.
Dein Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis
Die grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen im Bereich TV-L unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung
Speziell für Personalrät*innen der Bundesagentur für Arbeit
Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 24. Änderungstarifvertrages (ÄTV)
- LPVG NRW: Zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte
- LPVG NRW: Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
- LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als Instrument der Personalvertretung
Die nächsten turnusmäßigen Wahlen für die Personalräte finden 2026 statt. In der Zwischenzeit unterbreiten wir dir bei Bedarf gern ein Angebot für die Schulung des Wahlvorstandes
Hier geht es zu unserer Seite für Informationen rund um das Thema Wahlvorstandsschulungen.
Speziell für Vorsitzende, deren Stellvertreter*innen und freigestellte Personalräte bieten wir die Reihe " Fit für die Geschäftsführung des Personalrats " an:
- Fit für die Geschäftsführung des Personalrats (Modul 1) Rechtliche und persönliche Handlungskompetenz
- Fit für die Geschäftsführung des Personalrats (Modul 2) Den Personalrat gemeinsam zum Erfolg führen – für gute Öffentlichkeitsarbeit sorgen
- Fit für die Geschäftsführung des Personalrats (Modul 3) Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Seminare zum Thema Datenschutz und DSGVO
- Gesamtübersicht der Angebote zur betrieblichen Arbeitsorganisation, zu IT-Systemen, zum Datenschutz und zur DSGVO sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Du hast Fragen zu unseren Seminaren in Kooperation mit der TBS NRW? Unser Kollege Jan-Christoph Gail hilft dir gern per Mail oder Telefon 0211 17523-194 weiter.
Wahlvorstandsschulungen nach dem LPVG NRW
Wahlvorstandsschulungen nach dem BPersVG
Unsere Spezialseiten für die Wahlen des Betriebsrats und des Personalrats
- Wahl des Betriebsrates
- Wahl des Personalrates (LPVG)
- Erläuternde Videos zu den Betriebsratswahlen findest du auch auf unserer You Tube-Seite.
Das LPVG NRW oder das "Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein Westfalen"
... regelt in 114 Paragrafen die Rechte und Pflichten der Personalräte der Beschäftigten der Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Noch genauer bestimmt es § 1 Abs.2 des LPVG NRW:
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit nicht im Zehnten Kapitel etwas anderes bestimmt ist, die Behörden, Einrichtungen und Betriebe des Landes sowie die Kunsthochschulen des Landes, die Schulen und die Gerichte; bei den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bilden die Verwaltungen, die Eigenbetriebe und die Schulen gemeinsam eine Dienststelle.
Landespersonalvertretungsgesetze gibt es in jedem Bundesland und unterscheiden sich teilweise deutlich. Alle Ausführungen auf dieser Seite beziehen sich auf die in Nordhrein-Westfalen gültigen Regelungen.
Das BPersVG oder das "Bundespersonalvertretungsgesetz"
... regelt in den 124 Paragrafen des Teil 1 die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im Bundesdienst. Das sind:
... die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsverwaltungen.
Was Personalräte wissen wollen – wir beantworten alle wichtigen Fragen
Personalräte sind einseitige Interessenvertretungen der Beschäftigten. Sie sichern die betrieblichen, sozialen und demokratischen Rechte der Beschäftigten durch ihre Beteiligungsrechte. Diese reichen von der Information über Anhörungen und Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Manche Maßnahmen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Personalräte durchführbar.
Das Direktionsrecht der Arbeitgeber wird dadurch eingeschränkt. Personalräte sorgen dafür, dass die Belange der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen. Personalräte schützen die zugunsten der Beschäftigten bestehenden Normen in der Dienststelle, sie überwachen deren Einhaltung und gestalten die betrieblichen Arbeitsabläufe durch ihre Initiativrechte.
In Dienststellen kann alles passieren, aber nichts ohne Personalräte!
Personalratsfähig sind alle Dienststellen, in denen mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigt werden.
„Dienststelle“ umfasst Verwaltungen, Eigenbetriebe, Krankenhäuser, Stiftungen, Gemeinden, Hochschulen, Schulen, Gerichte, Anstalten öffentlichen Rechts.
Entscheidend ist, dass die Dienststellenleitung selbständig personelle, soziale, organisatorische und innerdienstliche Angelegenheiten entscheiden kann und damit die Personalräte beteiligen muss. Dies gilt auch, wenn dabei Weisungen übergeordneter Stellen beachtet werden müssen.
Dienststellen können auch in allen mehrstufigen Verwaltungsorganisationen bestehen.
Nebenstellen können zu selbständigen Dienststellen erklärt werden.
Der Personalrat als Gremium kann seine gesetzlichen Aufgaben nur sachgerecht und effektiv erfüllen, wenn bei allen seinen Mitgliedern ein Mindestmaß an Wissen über Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung vorhanden ist. Personalräte müssen geschult sein, denn sie haben eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Sie müssen gut informiert sein und ihre Handlungsmöglichkeiten kennen und praktisch umsetzen können. Der Gesetzgeber „gewährt“ nicht nur ein Recht auf Fortbildung. Erforderliche Schulungen sind auch eine Pflicht.
Der § 42 Abs. 5 LPVG NRW für Beschäftigte im Geltungsbereich des LPVG bzw. der § 46 Abs. 6 BPersVG für Beschäftigte im Geltungsbereich des BPersVG regeln das Recht der Mitglieder des Personalrates auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen - vom Dienst freigestellt und bei Fortzahlung der Bezüge - soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Was das genau heißt und was zu beachten ist, wird in unserem Freistellungsratgeber für Personalräte erläutert.
Unsere Einsteigerseminare sind das Seminar LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) bzw. das Seminar BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Einführung und Überblick. Hier beraten wir dich auch über weitere Fortbildungsmöglichkeiten und dein Recht auf Freistellung.
Wer an unseren Seminaren als gesetzliche Interessenvertretung teilnimmt darf zurecht erwarten, dass besonders effektiv gelernt wird und alle wollen direkt Verwendbares für die Praxis haben. Gleichzeitig soll Lernen erlebnisreich sein und die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln.
Wir erfüllen diese Ansprüche mit inhaltlicher, konzeptioneller und methodischer Professionalität.
Wir visualisieren konsequent, was wir diskutieren. Wir aktivieren und schaffen positives Lernklima.
Wir referieren mit Input-Folien, erläutern diese und lassen ausreichend Zeit für Diskussionen, Fragen und Bemerkungen und wir erarbeiten konstruktiv und in kleinen selbständigen Gruppen mit praktischen Fällen aus dem Arbeitsleben und aktueller Rechtsprechung. Unser roter Faden ist die Verbesserung Ihrer Handlungsfähigkeiten als Interessenvertretung der Beschäftigten. Bei uns lernst du die rechtssichere Anwendung deiner Beteiligungsrechte für die betriebliche Alltagspraxis.
Als Mitglied des Personalrats hast du einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um dich für deine Tätigkeit qualifizieren zu können. Dieser Anspruch ist unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob du die Interessen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (Bereich des BPersVG) oder von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes NRW (Bereich des LPVG NW) vertrittst.
Im Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) gibt es zudem zwei unterschiedliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung: einen für "erforderliche" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG und einen für "geeignete" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG.
Die Kosten für die erforderlichen Schulungen trägt der Dienstherr, die der geeigneten Schulungen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Beide Arten von Freistellung sind nicht nur an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, sondern werden auch auf verschiedenen Wegen realisiert.
Das Landespersonalvertretungs-Gesetz kennt nur die Teilnahme an der erforderlichen Schulungsveranstaltung nach § 42 Abs. 5 LPVG NW
Alle Feinheiten werden in unserem Freistellungsratgeber erläutert:
Hier erfährst du alles Notwendige über die Freistellung nach dem BPersVG.
Hier erfährst du alles Notwendige über die Freistellung nach dem LPVG.
Sie stehen in Ihrer Dienststelle gerade vor Fragestellungen, für die Sie kein passendes Seminarangebot bei uns entdecken können? Unsere Kolleg*innen Claudia Orlandini und Sascha Steffens hilft Ihnen gern weiter!