GRUNDLAGENSEMINAR ZUM TV-BA FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT IN NRW
Nach der Rechtsprechung hat jedes Personalratsmitglied Anspruch auf eine Grundlagenschulung zu den einschlägigen Tarifverträgen (vgl. OVG Münster 16.04.2008 - 1 A 4630/06.PVB). Dies gilt gleichermaßen für die Personalräte der BA bezüglich des TV-BA. Bei den Mantelregelungen des TV-BA haben die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung einen hohen Stellenwert.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 25. Änderungstarifvertrages (ÄTV). Es wendet sich in erster Linie an Personalräte, die noch nicht an einer Schulung zum TV-BA teilgenommen haben. Aber auch für erfahrene PR-Kolleginnen und Kollegen ist das Seminar als Update auf den aktuellen Stand des Tarifgeschäftes notwendig.
Themen
- Regelungen des TV-BA in der Fassung des 25. ÄTV
- Eingruppierung, u.a. in Hinblick auf aktuelle Fachkonzepte
- Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.