TV-L: EINGRUPPIERUNGSRECHT IM GELTUNGSBEREICH DES TV-L
Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.
Themen
- Wesentliche Paragrafen zu Eingruppierung und Tabellenentgelt
- Systematik der Eingruppierung
- Merkmale der Entgeltgruppen
- Stufenzuordnung
- Regeln zur Stufenlaufzeit („hemmen und beschleunigen“)
- Bildung und Bewertung von Arbeitsvorgängen
- Anforderungen an Stellenbeschreibungen
- Zulagen und Zuschläge
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Hinweis
Für die Seminare zum Eingruppierungsrecht werden Kenntnisse zum TV-L vorausgesetzt. Wir empfehlen die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar zum TV-L.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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