BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RECHTSSICHER GESTALTEN (BEM 1)

Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im Sozialgesetzbuch (SGB IX) nach der letzten Novellierung in 2017 ein noch stärkeres Gewicht erhalten. Mit dem BEM steht den Interessenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ist dabei ein sinnvolles Instrument, um betroffene Beschäftigte besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen gemäß § 84 SGB IX
  • Was bedeuten Prävention und BEM?
  • Beteiligungsrechte von PR, BR, MAV und Schwerbehindertenvertretung
  • Maßnahmen im Vorfeld
  • Durchführungsmaßnahmen
  • Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen und berufliche Wiedereingliederung
  • Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Kommunikation im Integrationsteam
  • Erarbeitung von Bausteinen für Dienst- und Betriebsvereinbarungen zum BEM

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-195513-141
Termin
11.11.2019 bis 15.11.2019
Seminarort
Hattingen - DGB Bildungszentrum Hattingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
829 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 603 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (LPVG)
Personalräte (BPersVG)
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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