HAFTUNGSRECHT UND ENTLASTUNGSANZEIGEN IN DER KRANKENPFLEGE

Arbeitsverdichtung und (strafrechtliche) Haftung in Behandlung und Pflege

Die "Entlastungs- bzw. Überlastungsanzeige" ist im Behandlungs- und Pflegealltag inzwischen ein gebräuchlicher und plakativer Begriff für den Versuch, auf (als) unzulänglich(e) (empfundene) Arbeits- Pflege- und Behandlungsbedingungen zu reagieren.
Insbesondere strafrechtlichen Risiken soll mit der "Anzeige" begegnet werden. Indes! Bei Fehlern, die zu körperlichen Beeinträchtigungen (Gesundheit, Leben) führen, bleibt ein relevantes strafrechtliches Risiko trotz Entlastungsanzeige.
In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen, auf die die Fortbildung eingeht und anhand aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage entwickelte Antworten für die Interessenvertretung gibt.

Themen

  • Organisationspflichten des Einrichtungsträgers bei der Personalausstattung
  • Schadenersatzpflichten von Träger und Personal bei Unterbesetzung
  • Strafrechtliche Konsequenzen von Behandlungsfehlern infolge Belastungssituationen
  • Dokumentieren wichtiger als behandeln?!
  • Delegation ärztlicher Aufgabe an die Pflege (wann?) erlaubt
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Koordinierte Verteidigung bei staatsanwaltlichen Ermittlungen
  • Wann ist die Entlastungsanzeige effizient, wann schadet sie?
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Fehlern infolge Personalmangel
  • Praktische Umsetzung einer Überlastungsanzeige

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-186817-085
Termin
16.04.2018 bis 17.04.2018
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel-Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
444 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 166 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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