GRUNDLAGEN FÜR ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
Arbeitsschutz liegt im Interesse aller Betriebsparteien. Interessenvertretungen haben viele Möglichkeiten, beim Thema Gesundheit mitzugestalten und verfügen über hinreichende Beteiligungsrechte. Ziel ist es, physische und psychische Belastungen so gering wie möglich zu halten. In diesem Grundlagenseminar werden die aktuelle Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2.0 vorgestellt und Auswirkungen sowie Handlungsoptionen für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt. Darüber hinaus werden ergonomische Ansprüche an die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeit des Arbeitsschutzauschusses dargestellt und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen Beteiligten erläutert.
Themen
- Rechtliche Grundlagen DGUV 2.0
- EU-Richtlinien, Arbeitssicherheitsgesetz ASiG; Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung; Arbeitsstättenverordnung, SGB VII
- Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen
- Aufgaben und Befugnisse des Arbeitsschutzausschusses
- Beteiligungsrechte und Pflichten der betrieblichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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