ENTGELTORDNUNG TVöD-VKA UND EINGRUPPIERUNGSVERZEICHNIS TVöD NRW
Zusammen mit der Tarifeinigung in der Lohn- und Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst im April 2016 ist auch die neue Entgeltordnung TVöD-VKA abgeschlossen worden. Sie gilt ab dem 01.01.2017 und stellt eine umfassende Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale dar. In Nordrhein- Westfalen wurde darüber hinaus das Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW abgeschlossen. Die neue Entgeltordnung sowie das Eingruppierungsverzeichnis erfordern aktuelle Kenntnisse der Personal- und Betriebsräte, denn sie haben u.a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. In diesem Grundlagenseminar werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.
Themen
- Grundsätze des Eingruppierungsrechts des TVöD-VKA, insbesondere Grundlagen des neuen Eingruppierungsrechts
- Besonderheit: Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW
- Struktur und Inhalte der neuen Entgeltordnung des TVöD-VKA
- grundsätzliche Regelungen, Tätigkeitsmerkmale
- Eingruppierungen bei Neueinstellungen ab dem 01.01.2017
- Überleitungs- und Besitzstandsrecht des TVöD-VKA
- Aufgaben, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Anwendung des neuen Eingruppierungsrechts und Überleitung der Beschäftigten in die neue Entgeltordnung TVöD-VKA
Hinweis: Für die Seminare zur Entgeltordnung werden Kenntnisse zum TVöD-Allgemeiner Teil vorausgesetzt. Wir empfehlen die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar zum TVöD-Allgemeiner Teil.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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