HITZEBELASTUNG AM ARBEITSPLATZ -

Mitbestimmung für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Immer früher im Jahr steigen die Temperaturen auch in den Arbeitsräumen über 26 Grad und damit das Krankheits- und Unfallrisiko. Jetzt ist es zu spät für eine Gefährdungsbeurteilung.
Es ist wichtig, dass der Betriebsrat/Personalrat mit dem Arbeitgeber vorausschauend eine Betriebsvereinbarung mit Hitze-Maßnahmen vereinbart. Das heißt: Nicht warten, bis die Beschäftigten die Hitze am Arbeitsplatz nicht mehr aushalten und gesundheitliche Schäden davontragen.
Mitarbeitervertretungen bestimmen aktiv mit, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit auch bei hohen Temperaturen angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen.

Themen

  • Gesundheits- und Unfallgefahren durch Hitze
  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (BGB, ArbSchG, ArbStättV, DGUV-V)
  • Mitbestimmung und Initiativrecht der Interessenvertretungen bei Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
  • Möglichkeiten zur Minderung von übermäßig warmen Arbeitsplätzen nach dem TOP-Prinzip
  • Überlastungsanzeige wegen zu hoher Temperaturen
  • Grundlagen von Betriebsvereinbarungen
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-256839-085
Termin
18.03.2025
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
405,00 Euro Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Birgit Salger
Teamassistentin
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