HITZEBELASTUNG AM ARBEITSPLATZ

Mitbestimmung für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Immer früher im Jahr steigen die Temperaturen auch in den Arbeitsräumen über 26 Grad und damit das Krankheits- und Unfallrisiko. Dann ist es bereits zu spät für eine Gefährdungsbeurteilung.
Es ist wichtig, dass der Betriebsrat/Personalrat mit dem Arbeitgeber vorausschauend eine Betriebsvereinbarung mit Hitze-Maßnahmen vereinbart. Das heißt: Frühzeitig aktiv werden, damit die Beschäftigten keine gesundheitlichen Schäden davontragen.
Mitarbeitervertretungen bestimmen aktiv mit, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit auch bei hohen Temperaturen angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen.

Themen

  • Gesundheits- und Unfallgefahren durch Hitze
  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (BGB, ArbSchG, ArbStättV, DGUV-V)
  • Mitbestimmung und Initiativrecht der Interessenvertretungen bei Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
  • Möglichkeiten zur Minderung von übermäßig warmen Arbeitsplätzen nach dem TOP-Prinzip
  • Überlastungsanzeige wegen zu hoher Temperaturen
  • Grundlagen von Betriebsvereinbarungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
11.09.2025
305 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 55 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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