
HITZEBELASTUNG AM ARBEITSPLATZ
Mitbestimmung für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Immer früher im Jahr steigen die Temperaturen auch in den Arbeitsräumen über 26 Grad und damit das Krankheits- und Unfallrisiko. Dann ist es bereits zu spät für eine Gefährdungsbeurteilung.
Es ist wichtig, dass der Betriebsrat/Personalrat mit dem Arbeitgeber vorausschauend eine Betriebsvereinbarung mit Hitze-Maßnahmen vereinbart. Das heißt: Frühzeitig aktiv werden, damit die Beschäftigten keine gesundheitlichen Schäden davontragen.
Mitarbeitervertretungen bestimmen aktiv mit, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit auch bei hohen Temperaturen angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen.
Themen
- Gesundheits- und Unfallgefahren durch Hitze
- Rechtliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (BGB, ArbSchG, ArbStättV, DGUV-V)
- Mitbestimmung und Initiativrecht der Interessenvertretungen bei Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
- Möglichkeiten zur Minderung von übermäßig warmen Arbeitsplätzen nach dem TOP-Prinzip
- Überlastungsanzeige wegen zu hoher Temperaturen
- Grundlagen von Betriebsvereinbarungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.