HITZEBELASTUNG AM ARBEITSPLATZ -

Mitbestimmung für Interessenvertretungen
Gestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Immer früher im Jahr steigen die Temperaturen auch in den Arbeitsräumen über 26 Grad und damit das Krankheits- und Unfallrisiko. Jetzt ist es zu spät für eine Gefährdungsbeurteilung.
Es ist wichtig, dass der Betriebsrat/Personalrat mit dem Arbeitgeber vorausschauend eine Betriebsvereinbarung mit Hitze-Maßnahmen vereinbart. Das heißt: Nicht warten, bis die Beschäftigten die Hitze am Arbeitsplatz nicht mehr aushalten und gesundheitliche Schäden davontragen.
Mitarbeitervertretungen bestimmen aktiv mit, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit auch bei hohen Temperaturen angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen.

Themen

  • Gesundheits- und Unfallgefahren durch Hitze
  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (BGB, ArbSchG, ArbStättV, DGUV-V)
  • Mitbestimmung und Initiativrecht der Interessenvertretungen bei Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
  • Möglichkeiten zur Minderung von übermäßig warmen Arbeitsplätzen nach dem TOP-Prinzip
  • Überlastungsanzeige wegen zu hoher Temperaturen
  • Grundlagen von Betriebsvereinbarungen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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- Online-Seminar
20.02.2025
305 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
18.03.2025
405,00 Euro Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei)
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