MITBESTIMMUNG UND BETRIEBSRATSHANDELN (BR II)
Das Seminar befasst sich mit dem Kernstück der Beteiligungsrechte des Betriebsrats: der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Der Arbeitgeber kann hier ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahmen umsetzen. Die Ausübung der Mitstimmungsrechte durch den Betriebsrat ist daher die Grundlage für eine erfolgreiche Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, in welchen Fällen die Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis betroffen ist und wie sie durch Betriebsvereinbarungen gestaltet oder im Streitfall durchgesetzt werden kann.
ZielDu lernst in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat, um Verbesserungen von Arbeitsbedingungen durchsetzen zu können. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Betriebsvereinbarungen gelegt.
Themen
- Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
- Durchsetzung der Rechte: Einigungsstelle und Verfahren vor dem Arbeitsgericht
- Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung, Nachwirkung
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten, bspw. Urlaub, Arbeitszeit, Ordnungsverhalten im Betrieb, mobile Arbeit, Verhaltens- und Leistungskontrollen etc.
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
- Wirkung des Tarifvorbehalts
- Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) (RE-250801-051 am 17.03.-21.03.2025) mit BR kompakt Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (RE-250805-051 am 23.06.-27.06.2025) und BR kompakt Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (RE-250810-051 am 03.11.-07.11.2025) gehören als Reihe A 25 zusammen.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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