AKTUELLE RECHTSPRECHUNG: RUND UM EINSTELLUNG, VERSETZUNG, EIN- UND UMGRUPPIERUNG
Nach § 99 BetrVG muss der Betriebsrat bei Personalentscheidungen beteiligt werden. In der Praxis kommt den aus § 99 BetrVG resultierenden Mitbestimmungsrechten eine erhebliche Bedeutung zu. Doch wie sehen die Mitbestimmungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung tatsächlich aus und welche aktuellen Rechtsprechungen gibt es in diesem Themengebiet? In diesem Tagesseminar wird das für Betriebsräte zur Ausübung ihrer Rechte notwendige Wissen praxisnah und anhand von aktuellen Fällen behandelt. Darüber hinaus geht das Seminar auch auf die Rolle des Betriebsrats im Rahmen von Personalplanung und Beschäftigungssicherheit ein.
Themen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei vorläufigen personellen Maßnahmen nach § 100 BetrVG
- Ablauf von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren im Rahmen der §§ 99, 100 BetrVG
- Überblick zum Umfang des Beratungsrechts bei Personalplanung nach § 92 BetrVG
- Überblick zu Initiativen des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Aktuelle Rechtsprechung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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