TEILHABEPRAXIS II
Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben und die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb sind die zentralen Aufgaben der SBV. Als SBV ebenso wie als Betriebsrat benötigst du Kenntnisse über die rechtlichen und sozialpolitischen Instrumente zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung. Die Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen, die Pflichten des Arbeitgebers sowie Gestaltungsgrundsätze für behindertengerechtes Arbeiten stehen dabei im Vordergrund.
ZielDu lernst die Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen kennen, um die Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung sowie eine behindertengerechte Gestaltung der Arbeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung als SBV anzugehen.
Themen
- Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei personellen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit von SBV und BR zur Sicherung der Beschäftigung von behinderten Menschen
- Zusammenarbeit von Arbeitgeber, SBV und Betriebsrat zur Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung am Arbeitsleben
- Prävention zur individuellen Sicherung der Beschäftigung von behinderten Menschen
- Möglichkeiten zur behindertengerechten Gestaltung der Arbeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".