WOFÜR BRAUCHE ICH EINEN TARIFVERTRAG?

Anhand landläufiger Meinungen wird die Existenz und die Gültigkeit von Tarifverträgen häufig von Arbeitnehmer*innen angenommen, ohne dies genau zu wissen. Das gilt auch für betriebliche Interessenvertretungen, die bei sogenannter „Anlehnung“ oder „Orientierung“ des Arbeitgebers an tarifvertraglichen Vorgaben von der Verbindlichkeit eines Tarifvertrags ausgehen. Tarifvertragliche Regelungen können jedoch nur unter bestimmten Bedingungen ihre Wirksamkeit entfalten. Welche Rollen dabei der Betriebsrat und nicht zuletzt die Gewerkschaft spielen, ist Gegenstand des Seminars.

Ziel

Du erwirbst erste Grundsatzkenntnisse zur Bedeutung tarifvertraglicher Regelungen und den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, als kollektiv agierendes Organ der betrieblichen Interessenvertretung in dieser Angelegenheit.

Themen

  • Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von Tarifverträgen
  • Arten von Tarifverträgen im Überblick
  • Tarifverträge im betrieblichen Alltag
  • Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen
  • Abweichungsmöglichkeiten von bestehenden Tarifverträge
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D-260572-311
Termin
22.11.2026 bis 27.11.2026
Seminarort
Bad Sassendorf - Hotel Restaurant Haus Rasche
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 1.345,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 710,– Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Ennepe-Ruhr-Wupper/Hagen/Unna
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sandra Shebeika
Teamassistentin
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