BEM I: BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT UND DIE UMSETZUNG IN DIE BETRIEBLICHE PRAXIS
Das Instrument "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)" hat seine rechtlichen Grundlagen im § 167 Abs.2 SGB IX.
Weil gesetzliche Regelungen und tatsächliche Möglichkeiten im Betrieb oft "zwei verschiedene Paar Schuhe" sind, soll in einem Wochenseminar ausführlich behandelt werden, wie das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erkrankter - insbesondere von behinderten und schwerbehinderten – Arbeitnehmer*innen in der Praxis effektiv umgesetzt und gelebt werden kann.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen so viel Fachwissen aber auch die notwendigen methodischen und taktischen Kompetenzen an die Hand zu geben, dass sie für den eigenen Betrieb betriebsspezifische Betriebsvereinbarungen zum BEM entwickeln können.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX
- Definition und Ziele des BEM, beteiligte Stellen beim BEM
- Auswirkung der Nichteinführung von BEM auf den Kündigungsschutz
- Beteiligungsrechte von SBV und Betriebsrat und Zusammenarbeit in der Interessenvertretung
- Die Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Maßnahmen im Vorfeld und Heranziehen der beteiligten Stellen
- Entwickeln der Kriterien für das betriebliche Eingliederungsmanagement und praktische Ausgestaltung nach den betrieblichen Ausgangsbedingungen der Teilnehmer*innen
- Entwickeln von Betriebsvereinbarungen
- Handlungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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