TEILHABEPRAXIS I
Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Betriebs- und Personalrät*innen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt.
ZielIn diesem Grundlagenseminar lernst du die Rechte und Pflichten der SBV kennen. Du wirst mit dem Handwerkszeug der SBV-Arbeit ausgestattet, um als Ansprechpartner*in für die speziellen Fragen und Probleme von Menschen mit Behinderung im Betrieb wirken zu können.
Themen
- Die geschichtliche Entwicklung des SGB IX
- Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
- Rechte und Pflichten der SBV
- Aufgaben der SBV
- Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
- Pflichten des Arbeitgebers
- SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen, Ansprechpartner
- Beschäftigung sichern und fördern
- Der besondere Kündigungsschutz
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
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