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AUSSERTARIFLICHE ANGESTELLTE
– Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung bei der Einstellung, Eingruppierung und Arbeitszeit
Arbeitsrechtlich sind die AT-Angestellten eine besondere Gruppe im Betrieb.
Betriebsverfassungsrechtlich aber Arbeitnehmer*innen wie alle anderen auch.
Entgegen häufig verbreiteter Ansicht haben deshalb betriebliche Interessenvertretungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der AT-Angestellten jede Menge Mitbestimmungsmöglichkeiten. Diese gilt es zu kennen und zu nutzen, wenn man als Betriebsrat auch in dieser Beschäftigungsgruppe Einfluss nehmen und ernstgenommen werden will.
Themen
- Begriffsbestimmung zur Definition „Angestellte“, „leitende Angestellte“, „AT-Angestellte“, „Pseudo-AT-Angestellte“
- Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte
- Arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten: Arbeitszeit, Entgelt, Mehrarbeit, Urlaub
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung, AT-Vertrag, Kündigung u Mitbestimmung bei Vergütung von AT-Angestellten
- Umsetzung in die betriebliche Praxis
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
D-230510-034
Termin
13.12.2023
Seminarort
Köln - Mercure Hotel Köln City Friesenstraße
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
235,-- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 75-- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Köln-Leverkusen
Status
Bereits ausgebucht
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ANSPRECHPARTNER*IN
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