TEILHABEPRAXIS III: BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT IN DER PRAXIS.
Vom Gesetz zur Betriebsvereinbarung
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt steht das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und seine Regelung durch Betriebsvereinbarung. Praktische Lösungshinweise werden durch den Besuch des Berufsförderungswerkes unterstützt und vorgestellt.
Themen
- Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 167 (2) SGB IX Prävention: Gesetzliche Vorgaben, Regelungsabsprache oder Betriebsvereinbarung, Zuständigkeiten in der Interessenvertretung: BR, GBR oder KBR
- Hilfestellungen für die Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Muster-BV für die betriebliche Umsetzung, Anpassungsbedarf bei vorhandenen betrieblichen Regelungen
- Entwicklung von betriebsspezifischen Betriebsvereinbarungen zum BEM: Praktische Ausgestaltung nach den betrieblichen Ausgangsbedingungen
- Vermeidung von Berufsunfähigkeit: Aufgaben und Ziele nach dem Teilhabeplanverfahren gemäß §§ 19-24 SGB IX
- Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern gemäß §§ 6 und 14 SGB IX
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
RE-220750-132
Termin
21.03.2022 bis 25.03.2022
Seminarort
Bad Sassendorf - Hotel Restaurant Haus Rasche
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: ca 1.030,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 540,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bocholt/Münster/Rheine
Hamm-Lippstadt
Mülheim, Essen und Oberhausen/Gelsenkirchen
Status
Bereits ausgebucht
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