DIE NEUE EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Bedeutung für Belegschaft und Betriebsrat

Zwecks Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes innerhalb der EU ist am 25. Mai dieses Jahres die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Ziel ist es, ein weitgehend einheitliches Da-tenschutzrecht für die EU zu etablieren und dabei insbesondere die Rechte derjenigen zu stärken, die von der Verarbeitung personenbe-zogener Daten betroffen sind.
Bei diesem Tagesseminar handelt es sich um eine kompakte Darstellung der neuen Rechtslage. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich für Betriebsräte Handlungsmöglichkeiten und Pflichten und die Notwendigkeit, betriebliche Regelungen neu zu verhandeln.

Themen

  • Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
  • Beschäftigtendatenschutz
    • Einführung
    • Rechtsgrundlagen
    • Umgang mit Beschäftigtendaten
  • Neuerungen durch die EU- DSGVO
    • freier Verkehr personenbezogener Daten in der EU
    • Stärkung des Art. 8 der europäischen Grundrechtecharta (Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten)
    • erhöhte Kontrollmöglichkeiten und Transparenz für Betroffene
  • Datenverarbeitung im Betriebsrat
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Sonstige Rechte und Pflichten des Betriebsrates
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Datenschutz

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D8-196432-044
Termin
07.05.2019
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Reuter
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 195,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 50,- Euro (zzgl. USt.)
Referent*in
Sigrid Rose
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Gütersloh-Oelde
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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