THEMENTAG: ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ - SCHUTZ VOR BENACHTEILIGUNG
Diskriminierungen gleich welcher Art gar nicht erst zuzulassen, gehört zu den allgemeinen Aufgaben gesetzlicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen, z. B. bei Bewerbungen, Aufstiegschancen oder Eingruppierungen, sind nicht immer auf Anhieb ersichtlich. Manchmal gibt es sogar „erlaubte Ungleichbehandlung“. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Sie erfahren, welche Handlungsoptionen Ihnen als Interessenvertretung offenstehen und wie sich Beschäftigte gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren können. Darüber hinaus erwerben Sie Kenntnisse der neuen Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Themen
- Ziel und Inhalt des AGG, Anwendungsbereiche, Begriffsbestimmungen
- Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung und Benachteiligung
- Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten
- Entgelttransparenzgesetz
- Rechtsschutz, Anspruch auf Schadensersatz
- Antidiskriminierungsstelle
- Neue Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".