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URTEIL DES LANDESARBEITSGERICHTS HAMM ZUR 5-TAGE-WOCHE -

Aktuelle Rechtsprechung

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 07.11.2019 (Az: 13 TaBV 14/19) entschieden, dass in einem an den TVöD-K gebundenen Krankenhaus in aller Regel eine 5-Tage-Woche gilt und die Arbeitszeit der Beschäftigten nur dann ausnahmsweise auf mehr als fünf Tage in der Woche verteilt werden darf, wenn dies aufgrund konkreter betrieblicher Erfordernisse unumgänglich ist. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Dienstplangestaltung sowie die Bedeutung tariflicher Vorgaben für die Regelungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene, insbesondere im Gesundheits- Sozial und Pflegebereich, dar.

Themen

  • Entscheidung des LAG Hamm vom 07.11.2019
  • Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen bei der Dienstplangestaltung
  • Verhältnis Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
  • Einigungsstellenverfahren zu Arbeitszeitfragen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-216808-085
Termin
04.05.2021
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
260 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 43 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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