Seminarteilnehmer*innen

THEMENTAG: PFLEGEZEIT- UND FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ

Immer mehr Beschäftigte kümmern sich neben ihrem Beruf um pflegebedürftige Angehörige: Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf vollständige Freistellung von der Arbeit oder auf Arbeitszeitreduzierung für akute Organisation von Pflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Als Interessenvertretung gehört es zu deinen Aufgaben, die Umsetzung dieser Bestimmungen zu begleiten.

Ziel

Das Seminar vermittelt dir, wie die Bestimmungen des PflegeZG sowie FPfZG in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden können.

Themen

  • Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  • Dauer der Freistellung: vollständige oder teilweise Freistellung
  • Nachweispflichten und Fristen
  • Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
  • Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
  • Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten in Betrieben und Dienststellen

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-216762-091
Termin
02.06.2021
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
310,00 Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: