URTEIL DES LANDESARBEITSGERICHTS HAMM ZUR 5-TAGE-WOCHE -
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 07.11.2019 (Az: 13 TaBV 14/19) entschieden, dass in einem an den TVöD-K gebundenen Krankenhaus in aller Regel eine 5-Tage-Woche gilt und die Arbeitszeit der Beschäftigten nur dann ausnahmsweise auf mehr als fünf Tage in der Woche verteilt werden darf, wenn dies aufgrund konkreter betrieblicher Erfordernisse unumgänglich ist. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Dienstplangestaltung sowie die Bedeutung tariflicher Vorgaben für die Regelungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene, insbesondere im Gesundheits- Sozial und Pflegebereich, dar.
Themen
- Entscheidung des LAG Hamm vom 07.11.2019
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen bei der Dienstplangestaltung
- Verhältnis Tarifvertrag zu Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
- Einigungsstellenverfahren zu Arbeitszeitfragen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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