THEMENTAG: KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG

Es gibt viele technische Möglichkeiten, das Verhalten der Beschäftigten zu überwachen und zu kontrollieren, darunter Videoüberwachung sowie die Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten. Genauso sind Taschen- und Türkontrollen gängige Praxis in vielen Betrieben/Dienststellen. Du als gesetzliche Interessenvertretung hast die Aufgabe, die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu beachten und die Kontrollbedarfe von Arbeitgebern zu regulieren.

Ziel

In diesem Seminar werden deine umfangreichen Beteiligungsrechte als Interessenvertreter*innen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen aufgezeigt sowie Regelungen zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen vorgestellt.

Themen

  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte mit Blick auf europäisches (DSGVO) und deutsches Datenschutzrecht (BDSG, DSG NRW)
  • Videoüberwachung am Arbeitsplatz
  • Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet
  • Rechtliche Grenzen der Überwachung
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-201903-742
Termin
07.09.2020
Seminarort
Dortmund - Hotel Esplanade
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
285 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 61 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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